Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Steuerpläne konterkarieren EEG und Hartz-Konzept / Waldbesitzer zur Anhörung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes im Finanzausschuss

(Berlin) - „Die geplante Streichung der reduzierten Umsatzsteuer auf Energieholz läuft der Ankündigung der Bundesregierung, regenerative Energien zu fördern sowie der Intention des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) diametral entgegen. Investitionspläne werden zur Makulatur, und das Vertrauen der an regenerativen Energien interessierten Investoren wird zerstört“, sagte Dipl.-Kfm. Gerhard Bruckmeier, Steuerberater und Mitglied des gemeinsamen Steuerausschusses der Wald- und Grundbesitzerverbände nach der Anhörung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Die Bundesregierung plant in ihrem Steuervergünstigungsabbaugesetz, die bisherige Umsatzsteuer auf Ökobrennstoffe wie Brennholz, Hackschnitzel, Holz-Pellets oder Briketts von 7 Prozent auf 16 Prozent (§ 12 UStG) anzuheben. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) würden die ersten Schritte hin zum Einsatz regenerativer Energien zur Förderung der Energiegewinnung nach dem EEG zunichte gemacht. Kurzsichtig ist dabei nicht nur, dass so das ungeheure Potential an Schwachholz zur Energiegewinnung in deutschen Wäldern ungenutzt bliebe, sondern vielmehr wichtigen Investitionsprojekten im ländlichen Raum der Boden entzogen würde. Denn der Aufbau entsprechender Anlagen ist auf der Grundlage des geltenden Umsatzsteuersatzes kalkuliert. Eine zwingende Voraussetzung, um gegenüber fossilen Rohstoffen wie Öl oder Gas konkurrenzfähig zu sein. Ökobrennstoffe verteuerten sich durch die Regierungspläne um satte 9 Prozent!

„Die Politik kann nicht mit der einen Hand geben und mit der anderen Hand nehmen“, sagte der Präsident der AGDW, Prinz Salm, der ebenfalls an der Anhörung teilnahm, zu den Folgen dieser Umsatzsteueränderung.

Gestützt wird die Position der AGDW durch ein aktuelles Gutachten, das im Auftrag von Verbraucher- (BMVEL), Umwelt- (BMU) und Wirtschaftsministerium (BMWiA) zur Zwischenevaluierung des EEG erstellt wurde. Darin wird ausgeführt, dass 80 Kommunen im ländlichen Raum daran interessiert sind, Investitionen im Bereich der energetischen Nutzung von Holz zu tätigen. Falls sich die Pläne der Regierung durchsetzen sollten, gingen diese Investitionen und viele Arbeitsplätze verloren.

Für willkürlich erachten die Waldbesitzer außerdem die Pläne zur Änderung der steuerlichen Pauschalierungsmöglichkeit der Umsatzsteuer der Forst- und Landwirte. Geplant ist, den Umsatzsteuersatz für pauschalierende Betriebe von derzeit 9 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Das kommt einer faktischen Abschaffung gleich. Der Zweck der bewährten Regelung, das Gleichgewicht zwischen Umsatz- und Vorsteuer unbürokratisch zu erhalten, kann mit dem gesenkten Satz nicht mehr erreicht werden. Eine Pauschalierung rechnet sich für die Betriebe nicht mehr. Folge wird sein, dass sie zur Regelbesteuerung zurückkehren müssen, was einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, der gerade vermieden werden sollte. Es darf nicht vergessen werden: Land- und Forstwirte haben während der Vegetationszeit von Frühling bis Herbst keine Zeit, Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Deshalb sind steuerliche Vereinfachungsmodelle in diesen Berufen Voraussetzung für eine erfolgreiche Betriebsführung.

Eine pikante Nuance erfahren diese Pläne noch dadurch, dass im Rahmen des von der Regierung hoch gepriesenen ´Hartz-Konzeptes´ steuerliche Vereinfachungsmodelle für Betriebe mit einem Gewinn bis zu 25.000,- Euro eingeführt werden sollen. Darunter würde das Gros der Land- und Forstbetriebe fallen. „Anstatt richtige Rahmenbedingungen zu schaffen und bewährte Verfahren beizubehalten, werden solche erst abgeschafft und dann möglicherweise in veränderter Form wieder eingeführt,“ schüttelte Prinz Salm den Kopf am Rande der Anhörung.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18 10117 Berlin Telefon: 030/31807923 Telefax: 030/31807924

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