Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Streichung des § 219a StGB: Endlich! / Statement Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium hört nun die Verbände zu dem Gesetzentwurf an, der eine ersatzlose Streichung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) vorsieht. Der DAV begrüßt die geplante Änderung nicht nur inhaltlich, sondern lobt die zügige Umsetzung der Streichung.

"Der Deutsche Anwaltverein sieht mit Freude, dass den Ankündigungen des Bundesjustizministers nun schnell Taten gefolgt sind. Das BMJ hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die ersatzlose Streichung des § 219a StGB vorsieht. Der DAV begrüßt den Entwurf und auch die gebotene Eile, mit der die Streichung vorangetrieben wird.

Derzeit dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitergehende Informationen, etwa über die angebotene Methode, Alternativen oder Risiken, sind jedoch immer noch verbotene 'Werbung'. Das führt zu einer Stigmatisierung von Ärztinnen und Ärzten und beeinträchtigt die Informationsfreiheit. Angesichts der Straflosigkeit des legalen Schwangerschaftsabbruchs erscheint die Vorschrift völlig aus der Zeit gefallen und gehört im Sinne des Ultima-Ratio-Prinzips abgeschafft. Zu Recht sieht der Bundesjustizminister es als eilig an, diese Schieflage zu beheben."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(mn)

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