Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Tarifpolitische Regelungen zur Altersvorsorge sollen übereilte private Abschlüsse verhindern

(Berlin) - Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Form der Alterssicherung bleibe, sei eine zuverlässige Ergänzung durch die betriebliche Altersversorgung notwendig, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Montag, den 28. Mai 2001 in Berlin. Durch Regelungen auf tarifvertraglicher Ebene müsse verhindert werden, dass die teilweise stattfindende Panikmache von privaten Anbietern zu Übervorteilung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führe.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung würden vom Gesetz durch die Möglichkeit, bereits ab 2002 vier Prozent des Bruttoentgeltes umzuwandeln, stärker begünstigt als die rein private Vorsorge. Neben der kostengünstigeren Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung und der höheren Sicherheit bestehe damit ein deutlicher Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Eigenvorsorge betreiben wollen.

"Dies muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch deutlich gemacht werden, um zu verhindern, dass sie von Geschäftemachern, die nur ihr Eigeninteresse im Auge haben, zu vorschnellen Abschlüssen gedrängt werden", so Engelen-Kefer.

Die Gewerkschaften wollten deshalb tarifvertragliche Regelungen, die an bereits bestehende betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen anknüpfen und Sicherheit und Rendite in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigen. In ihren Vorschlägen seien die Gewerkschaften offen für die verschiedenen Durchführungswege. Insbesondere sollten auch Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung nach "altem" Muster weiterhin zulässig sein. Eine Einheitslösung für alle Gewerkschaften gebe es nicht, dazu seien die Bedürfnisse zu unterschiedlich. Eines sei jedoch allen angestrebten Lösungen gemein: Es sollen möglichst flächendeckende Vereinbarungen über betriebliche Altersversorgung getroffen werden, um möglichst viele Arbeitnehmer gerade auch in Klein- und Mittelbetrieben zu erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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