Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Technische Mängel der Lkw-Maut nicht auf dem Rücken der Transportunternehmen austragen / BGL beschwert sich bei der EU-Kommission

(Frankfurt/Main) – Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung hat Beschwerde bei der EU-Kommission gegen den Verwaltungsvollzug zur Lkw-Maut in Österreich eingelegt.

Wie in dem Schreiben an die EU-Kommission dargelegt wird, häufen sich nach einem „reibungslos inszenierten“ Mautstart in Österreich technische Mängel, die auf dem Rücken der Unternehmer ausgetragen werden. So müssen Unternehmen bei Nichtfunktionieren einer Mautbrücke oder der OBU die Autobahn sofort verlassen, um an einer Zahlstelle die Lkw-Maut manuell nachzuentrichten. Andernfalls droht ein Bußgeld von 230,-- €. Die manuelle Nachentrichtung führt in vielen Fällen zu einer halb- bis einstündigen Fahrtverzögerung und erheblichen Umwegfahrten. Häufig ist die nachzuentrichtende Maut im einstelligen Euro-Bereich.

Nachdem die Reklamationen aus dem Bereich der Unternehmerschaft immer drängender wurden, hat der österreichische Verordnungsgeber eine neue Regelung verfügt, die speziell den grenzüberschreitenden Verkehr diskriminiert. Von der Pflicht zur Abfahrt von der Autobahn und Nachzahlung sollen Fahrer befreit werden, wenn nur eine einmalige Nichtbestätigung der Maut durch die GO-Box bei Unterquerung eines elektronischen Mautportals erfolgt ist, bzw. innerhalb der ersten 30 Minuten nach unterbliebener Mauteinbuchung eine „telefonische Einmeldung“ vorgenommen wird. Dabei muss der Fahrzeugführer Angaben über den „minutengenauen Zeitpunkt“ der Nichttransaktion, den Mautabschnitt und eine Rückrufnummer angeben.

Eine derartige Regelung ist speziell für ortsfremde Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr völlig inakzeptabel und undurchführbar. Außerdem ist es auf Grund des Verkehrsgeschehens und der Verkehrssicherheit einem Fahrer nicht zuzumuten, sich ständig und alle Zeit darauf zu konzentrieren, ob die GO-Box bei Passieren eines Mautportals eine Buchungsbestätigung durch optisches Signal und „Piepton“ abgibt. Eine nicht akzeptable Diskriminierung des grenzüberschreitenden Verkehrs liegt darin, dass eine „telefonische Einmeldung“ auf den Sondermautstrecken der A9, A10, A11, A13 und S16 nicht möglich ist. Im Übrigen ist das in Österreich vorgeschriebene Verfahren nur für orts- und sprachkundige Mautbenutzer umsetzbar und setzt den Einsatz von Mobiltelefonen und teuren Auslandstelefonaten voraus.

Der BGL hat die EU-Kommission gebeten, dass für einen diskriminierungsfreien Ablauf der Maut in Österreich gesorgt wird und vor allem die offenkundig gewordenen technischen Mängel des österreichischen Mautsystems nicht auf dem Rücken der Transportwirtschaft ausgetragen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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