Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Textilrecycling verzeichnet Rückgang der Erfassungsmengen

(Bonn) - Am Freitag, 26. April, findet der 2. Internationale Alttextiltag des bvse-Fachverbandes Textilrecycling in Wien statt. Das Marktumfeld in der Branche zeigt sich dabei zwar relativ stabil, aber der Negativtrend in der Erfassungsmenge, der 2012 festgestellt wurde, hält weiter an. Nach einem Rückgang von 1,5 Prozent im letzten Jahr rechnet der Fachverband mit einem weiteren Rückgang in gleicher Höhe.

Die Nachfrage nach gebrauchter Kleidung und Schuhen gestaltete sich 2012 gut. Der Verkauf nach Afrika und Osteuropa war gleichbleibend zufriedenstellend. Für Schuhe gab es weiterhin einen soliden Absatz mit unverändert gutem Preisniveau. Und auch die Vermarktung von Putzlappen und Recyclingmaterialien aller Qualitäten kann als gut bezeichnet werden, sodass sich die Preise weiter erholen konnten; gleiches gilt nach wie vor für Federn.

Vor allem in der ersten Jahreshälfte 2012 waren aber die Aufkommensmengen an Originalware drastisch zurückgegangen und bereiteten den Sortierern große Probleme. Zum Teil haben kleinere Sortierbetriebe ihre Sortierung einstellen müssen.

Der weiterhin anhaltende hohe Konkurrenzkampf führte zu einem kontinuierlichen Anstieg der Bezugspreise; folglich orientierte sich die Preisbildung zu wenig an der tatsächlichen Qualität der Sammelware; vielmehr erreichten die Preise teilweise historische Höchststände, was als sehr bedenklich einzustufen ist.
Sowohl die vielen unseriösen Sammler, die durch ihre zahlreichen illegalen Altkleidercontainer gute Ware "abgrasen" als auch der zunehmende Diebstahl von Containern und deren Inhalt erschweren die Geschäftstätigkeiten der legal arbeitenden Textiler. Zudem leidet das Ansehen kompetenter Fachbetriebe unter diesen dubiosen Machenschaften.

Um sich von diesen schwarzen Schafen abzugrenzen, hat sich der Fachverband Textilrecycling im bvse e.V. Leitlinien für das Textilrecycling auferlegt. Durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Verbandsmitglieder zur Einhaltung dieser Leitlinien besteht im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms die Möglichkeit, das bvse-Qualitätssiegel als Ausdruck von Kompetenz, Seriosität und Verlässlichkeit zu erhalten.

Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 1. Juni 2012 sind gewerbliche und gemeinnützige Sammler dazu verpflichtet, ihre Sammlungen gegenüber den zuständigen Behörden anzuzeigen. Vielerorts wird diese Anzeigepflicht ohne gesetzliche Grundlage in eine Genehmigungspflicht umgewandelt. Als Ergebnis einer Umfrage innerhalb der gesamten Mitgliedschaft des bvse hat sich ergeben, dass fast 70 Prozent der Teilnehmer einen bürokratischen Mehraufwand von mindestens zehn bis über 50 Prozent aufgrund des neuen KrWG verbuchen.

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und im Falle, dass kommunale Entsorgungsdienstleister bereits ein eigenes Sammelsystem für Alttextilien aufgebaut haben oder konkret planen, kann dies zu einem Verbot bzw. einer Befristung der Sammlung durch gewerbliche Sammler führen. Über 70 Prozent der bvse-Mitgliedsunternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, stellen bereits jetzt schon eine Zunahme der kommunalen Sammelaktivitäten in den unterschiedlichen Sekundärrohstoffbereichen fest. Insbesondere der Bereich der Altkleidersammlungen ist hiervon betroffen und die kommunale Sammelzunahme wird mit 55 Prozent beziffert.

Zurzeit muss leider davon ausgegangen werden, dass sich diese negative Entwicklung für die Textiler auch in den nächsten Jahren nicht nur fortsetzen, sondern sogar noch verschlimmern wird und die Existenz dieser Berufsgruppe langfristig gefährdet. Zunehmend werden auch Sammelsysteme ausgeschrieben, um eigenen Intentionen zu folgen und selbst finanzielle Mittel zu erwirtschaften. Wenn dann auch noch bei der Vergabe genau die Akteure zum Zuge kommen, die sich vorher nicht um bestehende Gesetze und Genehmigungen gekümmert haben - dann läuft hier etwas massiv falsch!

Daher setzt sich der Fachverband Textilrecycling dafür ein, dass die im KrWG geregelten Überlassungspflichten künftig nicht mehr für Altkleider gelten, sodass der Abfallbegriff irrelevant wäre. Sollte dies aber nicht geändert werden, dann wird das Ziel darin bestehen, dass Altkleider zur Wiederverwendung nicht unter den Abfallbegriff fallen.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(cl)

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