Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Thumann: „Wettbewerbsrahmen für Gas und Strom verbessern“

(Berlin) - „Viele Industriebetriebe stehen wegen exorbitant gestiegener Energiekosten mit dem Rücken zur Wand.“ Das erklärte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann mit Blick auf die zweite und dritte Lesung der Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz am 15. April im Bundestag. In der Novelle seien durchaus Fortschritte erkennbar, so Thumann. Er zeigte sich zufrieden damit, dass im Gesetz die Voraussetzungen für eine Anreizregulierung durch die Regulierungsbehörde festgeschrieben werden. „Aber vor allem beim Gas sind die Erfordernisse für einen effektiven Wettbewerbsrahmen keinesfalls erfüllt. Auf dem deutschen Gasmarkt besteht ein deutliches Wettbewerbsdefizit.“ Für einen Gasverbraucher sei es nahezu unmöglich, eine Erdgasdurchleitung praktikabel und rentabel zu organisieren. „Deswegen muss jetzt der Gesetzgeber klare Vorgaben für ein praxistaugliches Netzzugangsmodell und für große, liquide Regelzonen setzen“, forderte Thumann.

Defizite lägen auch bei der Entflechtung, den Bestimmungen zu den Werksnetzen, den Sonderformen der Netznutzung und den Bestimmungen zum Regelenergiemarkt einschließlich der Beschaffung von Ausgleichsenergie. „Der Gesetzgeber ist gefordert, durch eine wettbewerbsorientierte Ausgestaltung des Energiewirtschaftsgesetzes und der dazu gehörigen Verordnungen einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, der zu wettbewerbsfähigen Netzentgelten für Strom und Gas führt und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Netze sichert“, sagte Thumann.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20280, Telefax: 030/20282566

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