Pressemitteilung | Transparency International Deutschland e.V.

Transparency begrüßt OECD-Empfehlung, Unternehmen in Deutschland für Auslandsbestechung härter zu bestrafen

(Berlin) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat die OECD-Empfehlung begrüßt, die Deutschland eine Verschärfung der Strafen für Korruption von juristischen Personen nahe legt. Eine solche Verschärfung fordert Transparency seit Jahren, entweder durch eine Anhebung des Strafrahmens im Ordnungswidrigkeitengesetz (§30 OWiG) oder durch Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Unternehmen können gegenwärtig allein nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Maximalsumme von 1 Mio. Euro bestraft werden.

Max Dehmel, Leiter der Arbeitsgruppe "Internationale Konventionen" bei Transparency Deutschland: "Unserer Ansicht nach ist eine Maximalgrenze von 1 Mio. Euro Strafe für Unternehmen bei Korruption viel zu niedrig. Es ist gut, dass die OECD dies bestätigt und klargestellt hat, dass die Konfiszierung illegaler Gewinne nicht als Strafe zu betrachten ist."

Zu den weiteren Empfehlungen der OECD gehören die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters; verbesserter Schutz von Hinweisgebern, die im Privatsektor beschäftigt sind; die Festlegung der Auslandsbestechung als Vortat zur Geldwäsche; sowie höhere Transparenz und klare Kriterien für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bußgeldzahlung. Die OECD hob positiv hervor, dass in Deutschland in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden. Die juristische Verfolgung der Bestechung ausländischer Amtsträger habe zugenommen.

Gestern (24. März 2011) wurde der 89-seitige Evaluationsbericht der "OECD-Arbeitsgruppe zu Bestechung" in Paris veröffentlicht. Solche Berichte über die Umsetzung des "OECD-Übereinkommens gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr" in einzelnen Ländern werden regelmäßig auf der Basis von mehrtägigen Länderbesuchen durch die OECD erstellt. In zwei Jahren wird die Bundesregierung gegenüber der OECD über die Umsetzung berichten müssen.

Zum 1. März 2011 haben Island und Thailand die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Damit haben jetzt 150 Länder die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Die Ratifizierung durch Deutschland steht auch weiterhin aus, da der Bundestag den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht verschärft. Aus dem gleichen Grund steht ebenfalls die Ratifizierung des "Strafrechtsübereinkommens über Korruption" des Europarates durch Deutschland weiterhin aus. Die Ratifizierung dieses Europaratsübereinkommens war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt der osteuropäischen Länder gewesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Transparency International - Deutschland e.V. Pressestelle Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin Telefon: (030) 549898-0, Telefax: (030) 549898-22

(mk)

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