Pressemitteilung | Transparency International Deutschland e.V.

Transparency Deutschland begrüßt Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

(Berlin) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung ermöglicht eine effektive und erweiterte strafrechtliche Einziehung illegal erworbener Vermögen und löst bestehende rechtliche sowie praktische Probleme.

Vermögensabschöpfung bisher nicht wirksam genug

Die Vermögensabschöpfung ist für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und Korruption unverzichtbar. Ziel ist es, durch eine Straftat erlangte wirtschaftliche Vorteile zu entziehen und das Vermögen dem Staat zuzuführen. Vermögensabschöpfung umfasst darüber hinaus die Opferentschädigung, um deren Eigentumsansprüche über die Ermittlungen hinaus zu wahren (Rückgewinnungshilfe). Allerdings ist die Rechtswirklichkeit bislang ernüchternd: Für das Jahr 2012 sind laut Bundeskriminalamt von gemeldeten Schadenssummen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro nur etwa 25 Prozent vorläufig gesichert worden.

Erleichterte Einziehung und Verbesserung der Opferentschädigung

Das neue Gesetz umfasst zukünftig auch "Vermögen unklarer Herkunft", die aufgrund von Hinweisen auf Straftaten zurückzuführen sind, diesen jedoch nicht nachweislich zuzuordnen sind. Damit soll der Nachweis einer konkreten Straftat nicht mehr die Bedingung für die Einziehung sein. "Diese Erleichterung erschwert es, das aus Straftaten erwirtschaftete Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Das ist ein entscheidender Schritt, um Straftätern das Handwerk zu legen und dafür zu sorgen, dass Verbrechen sich nicht lohnen", so Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland.

Auch die Verbesserung der Opferentschädigung bedeutet aus Sicht von Transparency Deutschland eine Stärkung der Gerechtigkeit: "In Zukunft sollen nicht nur diejenigen Opfer entschädigt werden, die am schnellsten vor Ort sind oder die besten Anwälte bezahlen können. Das stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem", so Jürgen Marten, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Umsetzung darf nicht an Personalmangel scheitern

Damit das Gesetz wirksam sein kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden personell angemessen ausgestattet werden. Eine erfolgreiche Umsetzung wird maßgeblich davon abhängen, wie der Mehraufwand für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei durch eine Verbesserung der Ermittlungsstrukturen aufgefangen werden kann. Transparency Deutschland fordert daher eine angemessene Ressourcenausstattung bei den Fachdienststellen für Vermögensabschöpfung und den Gerichten, damit das Gesetz nicht zum Papiertiger wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Transparency International - Deutschland e.V. Pressestelle Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin Telefon: (030) 549898-0, Fax: (030) 549898-22

(cl)

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