Pressemitteilung | Transparency International Deutschland e.V.

Transparency Deutschland fordert umfassende Veröffentlichung von Abgeordneteneinkünften

(Berlin) - Eine Infratest-Umfrage vom Januar 2005 zeigt, dass das Ansehen der Politiker in den letzten Monaten deutlich gesunken ist. Das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik ist durch die Enthüllungen immer neuer Skandale um Nebentätigkeiten und Einkünfte von Politikern weiter beschädigt worden. 83 Prozent der Bürger haben laut Umfrage nach der „Nebenjob-Debatte“ kein großes Vertrauen mehr in die Bundestagsabgeordneten. Dies ist eine schlechte Voraussetzung für die in diesem Jahr anlaufenden Vorbereitungen zur nächsten Bundestagswahl. „Eine glaubwürdige Lösung zur Regelung von Nebenbeschäftigungen von Abgeordneten könnte diesem Trend entgegenwirken und neues Vertrauen schaffen helfen“, erklärte Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency Deutschland.

In dieser Woche wollen die Fraktionen erneut zusammenkommen, um die einzelnen Vorschläge zur Neureglung der Nebentätigkeiten und Einkünfte von Abgeordneten zu diskutieren. Transparency Deutschland hat am 24. Januar 2005 den parlamentarischen Geschäftsführern und Fraktionsvorsitzenden aller Parteien Vorschläge zur Neuregelung von Nebentätigkeiten und Einkünften bei Bundestagsabgeordneten zugesendet. Die Reaktionen der einzelnen Fraktionen fielen sehr unterschiedlich aus. Der Bundesvorstand von Grüne/B90 veröffentlichte parallel einen Beschluss, der den Forderungen von TI sehr nahe kommt. Außerdem hatten Vertreter von Transparency Deutschland Gelegenheit, die Vorschläge mit dem Bundesvorstand der Grünen/B90 in einem Gespräch näher zu diskutieren. Die Fraktionen der SPD und FDP haben ebenfalls auf unser Schreiben reagiert, in der Sache jedoch keine Vorschläge gemacht. Von der CDU/CSU-Fraktion haben wir bislang keine Antwort erhalten.

In dem Papier fordert Transparency Deutschland im Wesentlichen die Ausweitung der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten sowie die Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln. Die derzeitigen Verhaltensregeln, die zur Geschäftsordnung des Bundestags gehören, werden am Anfang jeder Legislaturperiode aufs Neue verabschiedet. „Vorschriften, die sich mit Nebentätigkeiten, Einkünften und Spendenannahme bei Abgeordneten befassen, gehören nicht zum Innenrecht des Bundestags, sondern erfordern eine nach außen transparente gesetzliche Regelung.

Darüber hinaus erfahren die Abgeordneten auf diese Weise bereits vor einer möglichen Kandidatur, welchen Regeln sie sich gegebenenfalls unterwerfen müssen“, sagte Hansjörg Elshorst. In dem Papier fordert Transparency Deutschland, alle Einkünfte von Abgeordneten aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit nach Art, Herkunft und Höhe zu veröffentlichen. „Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass oft erst nach Kenntnis der Höhe der Einkünfte Rückschlüsse über mögliche Interessenkonflikte gezogen werden können“, betonte Hansjörg Elshorst.

Die Bürger haben zum anderen ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, für welche Tätigkeiten die Abgeordneten neben der Wahrnehmung ihres Mandats Zeit einsetzen, wie viel das ist, und in welchem Konflikt diese Tätigkeiten möglicherweise mit dem Mandat stehen. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 3. Februar 2005 unterstützt die Auffassung, dass gegen eine Veröffentlichung der Verdienste keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Gegen eine Veröffentlichung des Zeiteinsatzes können solche Bedenken noch weit weniger geltend gemacht werden.

Transparency Deutschland bleibt bei seiner Haltung, dass weitreichende Transparenz weitgehende Kontrollen ersetzen kann. Dennoch müssen die Instrumente, mit denen die Einhaltung der Reglungen kontrolliert wird, verstärkt und durch ein unabhängiges und in der Öffentlichkeit glaubwürdiges Gremium ergänzt werden. Transparency Deutschland schlägt daher die Einrichtung eines Ehrenrates vor, der vertrauliche Informationen bewertet, unklare Angaben von Abgeordneten bearbeitet, über strittige Fälle und Sanktionen entscheidet und auch als Meldestelle für Verdachtsfälle, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen vermuten lassen, dienen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Transparency International Deutsches Chapter e.V. Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin Telefon: 030/549898-0, Telefax: 030/549898-22

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