Transparency Deutschland warnt vor Entschärfung des Parteiengesetzes
(Berlin) - Transparency Deutschland übt scharfe Kritik an den geplanten Einschränkungen des Parteiengesetzes. Insbesondere die vorgesehene Beschneidung der Prüfungsrechte des Bundestagspräsidenten würde einen enormen Rückschritt gegenüber den Gesetzesänderungen darstellen, die vor zwei Jahren als Reaktion auf die großen Parteispendenskandale beschlossen wurden.
Transparency Deutschland sieht bereits in den bestehenden Sanktionsmaßnahmen erhebliche Lücken. Mit der nun geplanten Revision sollen zusätzlich auch falsch verbuchte Einnahmen im Rechenschaftsbericht bis zu einem bestimmten Betrag straffrei bleiben. Damit würden die Sanktionsmöglichkeiten weiter erheblich eingeschränkt. Mit der Novellierung des Parteiengesetzes 2002 wurden zwar erste Schritte in Richtung einer stärkeren Offenlegungspflicht der Parteifinanzen erreicht. Dennoch entspricht der derzeitige Status nur den Minimalforderungen an eine transparente Parteienfinanzierung. Mit den nun geplanten Änderungen würden erreichte Fortschritte wieder rückgängig gemacht.
Quelle und Kontaktadresse:
Transparency International Deutsches Chapter e.V.
Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin
Telefon: 030/549898-0, Telefax: 030/549898-22