Und täglich grüßt das ... Justizmodernisierungsgesetz
(Berlin) - Die Bundesregierung hat am 19. Juli 2006 ein Justizmodernisierungsgesetz vorgelegt. Damit soll - wieder einmal - die Effizienz der Justiz gesteigert werden. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind die vorgeschlagenen zivilrechtlichen Regelungen allerdings kontraproduktiv. Gerade die Evaluation der ZPO-Reform hat gezeigt, dass in keinem der Bereiche, die jetzt vom sogenannten zweiten Justizmodernisierungsgesetz verändert werden sollen, Änderungsbedarf besteht.
Nahezu jährliche Eingriffe in das Prozessrecht führen zu Rechtsunsicherheit, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die Effizienz von Zivilprozessen könne nur dann gewahrt werden, wenn das Prozessrecht über viele Jahre hinweg in seinen Kernbereichen unangetastet bleibe. Die vorgeschlagenen Regelungen würden die Justiz in keinster Weise modernisieren.
Letztlich bewahrheitet sich die in einer früheren Stellungnahme des DAV befürchtete Tendenz, einem ersten Justizmodernisierungsgesetz alsbald ein zweites folgen zu lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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