Unseriöser Vorschlag der Pällmann-Kommission
(Duisburg) - Den Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Pällmann-Kommission zur Verkehrsinfrastruktur-Finanzierung, Schiffahrtsgebühren auf Rhein, Donau und Elbe einzuführen, hat Hauptgeschäftsführer Gerhard v. Haus vom Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt als wirtschaftlich unvertretbar, rechtlich nicht durchsetzbar und damit als unseriös bezeichnet. Schon die Weitergabe der stark gestiegenen Treibstoffkosten sei in den Frachtraten am Markt nicht mehr durchsetzbar gewesen. Weiter steigende Kosten durch Schiffahrtsabgaben würden zu Transportverlagerungen von der Wasserstraße auf die Straße führen und damit das umwelt- und verkehrspolitische Ziel der Bundesregierung ins Gegenteil verkehren.
Die Pällmann-Kommission verkenne außerdem, so v. Haus, dass sowohl die Mannheimer Akte von 1868 als auch die Belgrader Akte die Schiffahrt auf Rhein und Donau garantierten und die Erhebung von Abgaben ausschlössen. Änderungen seien nur durch einstimmige Beschlussfassung der Zeichnerstaaten möglich, womit bei diesem Vorschlag nicht zu rechnen sei.
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