Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Unterbrechung im Strafprozess: Verlängerung ist keine Dauerlösung

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, ob die pandemiebedingte Ausnahmeregelung für Unterbrechungen im Strafprozess verlängert werden kann. Die Regelung hemmt den Ablauf der Unterbrechungsfrist. Der DAV hält eine maßvolle Verlängerung für erwägenswert, solange die Rechte der Beschuldigten gewahrt werden. Dazu Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

"Es ist im Interesse vieler Beschuldigter, dass die Unterbrechungsfrist gehemmt wird, denn andernfalls müssten viele - auch weit fortgeschrittene - Verfahren von vorn beginnen. Sowohl aus prozessökonomischer Sicht als auch für die Beschuldigten ist dies kein praktikabler Weg.

Dennoch gilt es, eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen: Eilige Verfahren, etwa Haftsachen, dürfen nicht auf dem Rücken Inhaftierter auf die lange Bank geschoben werden. Die pandemiebedingten Unterbrechungsregelungen dürfen nicht maßlos verlängert werden. Eine zeitnahe Überprüfung, sobald sich das Pandemiegeschehen beruhigt hat, ist notwendig."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(mn)

NEWS TEILEN: