Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Urhebervertragsgesetz: „Dieses Gesetz wird Arbeitsplätze zerstören“

(Berlin) - Die führenden Vertreter der Medien- und Werbewirtschaft haben am 5. Dezember 2001 in Berlin an den Bundestag appelliert, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein neues Urhebervertragsgesetz zu korrigieren. „Dieses Gesetz wird Arbeitsplätze zerstören“, erklärte der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Dr. Hubert Burda.

Der Mittelstand und im besonderen Maß die Medienbranche sähen sich seit längerem einer Regulierungswut der Bundesregierung gegenüber: dem neuen Betriebsverfassungsgesetz, dem 630 Mark-Gesetz, dem Gesetz zur so genannten Scheinselbstständigkeit und nun dem Urhebervertragsrecht. Wieder einmal werde das freie Spiel der Kräfte dem Regularismus geopfert, wieder einmal ein Freiraum zielstrebig zugemauert. „Dieser Entwurf unterminiert die Vertragsfreiheit, die einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist“, unterstrich Dr. Burda.

BDZV-Präsident Helmut Heinen erklärte, dass der Gesetzentwurf auch in der veränderten Form nicht hinnehmbar sei. „Wir fordern klare Regelungen, die Rechtssicherheit und Planungssicherheit bieten“, so Heinen. Die Zeitungsverleger wehrten sich nicht grundsätzlich gegen das Urhebervertragsrecht und sperrten sich auch nicht gegen die Sicherung der angemessenen Vergütung. Die vom Justizministerium vorgeschlagenen Änderungen seien jedoch völlig unzureichend. Nach wie vor seien kollektive Honorarvereinbarungen vorgesehen, die den Unternehmen im Streitfall von Oberlandesgerichten aufgezwungen würden. Heinen machte deutlich, dass dies gegen die Vertragsfreiheit verstoße.

Der Präsident des Gesamtverbands Werbeagenturen (GWA), Lothar S. Leonhard, nannte den vorliegenden Gesetzentwurf „realitätsfern“. Individuelle Vergütungsnachforderungen für meist im Team entstandene Agenturleistungen setzten die betriebswirtschaftliche Planbarkeit außer Kraft. Ein solches Urhebervertragsgesetz werde bei den Werbeagenturen dazu führen, dass viele freie Mitarbeiter keine Beschäftigungen mehr erhielten, wenn die Vertragssicherheit für erbrachte Leistungen nicht garantiert sei.

Der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, hob hervor, dass der Gesetzentwurf im Widerspruch zur Vertrags- und Koalitionsfreiheit stehe. Damit verstoße er gleich in doppelter Hinsicht gegen das Grundgesetz. Außerdem führe eine solches Urhebervertragsgesetz zu einer Benachteiligung deutscher Medienunternehmen im internationalen Wettbewerb. Sollte die Bundesregierung in den entscheidenden Punkten der Reform unnachgiebig bleiben, werde man alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen das Gesetz vorzugehen.

RTL-Geschäftsführer Gerhard Zeiler machte deutlich, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen kollektiven Tarifmodelle die besondere Beziehung zwischen Urhebern und Sendern nicht berücksichtigten. Den Unternehmen werde die Möglichkeit genommen, für kreative Leistungen auch eine entsprechende Honorierung individuell zu verhandeln. Pauschale Regelungen würden der komplexen Realität von Fernsehproduktionen nicht gerecht; sie würden vielmehr dem Produktionsstandort Deutschland nachhaltigen Schaden zufügen. Zeiler betonte, dass die Fernsehunternehmen gezwungen würden, Rückstellungen zu bilden und Finanzmittel zu binden, die anderweitig in das Programm und damit in die Produktion investiert werden könnten. Die Podiumsteilnehmer wiesen ferner darauf hin, dass diese Positionen auch vom ZDF getragen würden, dessen Vertreter nur aufgrund von Terminkollisionen nicht teilnehmen konnten.

Medien- und Werbewirtschaft werden ihre Informationsarbeit gegen den Gesetzentwurf weiter verstärken. Fortgesetzt wird die breit angelegte Anzeigenkampagne gegen das geplante Urhebervertragsgesetz. In großformatigen Anzeigen appellieren die betroffenen Branchen bereits seit Mitte September an die politisch Verantwortlichen, den Gesetzentwurf zu ändern. Auch in den Zeitschriften (unter anderem „Der Spiegel“) wird die Kampagne ab sofort geschaltet. Auf den aktuellen Motiven schildern unter anderem die Verleger Heinen und Burda sowie GWA-Chef Leonhard und auch der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, die fatalen Folgen des Gesetzes. Die TV-Sender werden in Fernsehspots auf die negativen Folgen des Gesetzes hinweisen. Die gemeinsame Aktion wird außerdem getragen vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter.

Die Statements der Podiumsteilnehmer sind auf der Homepage des BDZV abrufbar. Weitere Informationen zum Thema sowie die neuen Motive sind im Internet unter www.initiative-kulturwirtschaft.de. abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

NEWS TEILEN: