Pressemitteilung | Verband Beratender Ingenieure e.V. - Bundesverband(VBI)

VBI begrüßt Initiative gegen Abmahnvereine / Ingenieurverband fordert zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

(Berlin) - Der am 15. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll weiteren Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern und die Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen verbessern. Der Entwurf regelt, dass künftig nur noch Wirtschaftsverbände abmahnen dürfen, die vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste klagebefugter Verbände eingetragen sind.

"Damit wäre sogenannten Abmahnvereinen das Handwerk gelegt", erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele. Daher begrüßt der VBI, die führende Berufsorganisation unabhängig beratender und planender Ingenieure in Deutschland, die Neufassung ausdrücklich. Sie schützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, zu denen viele der Ingenieurbüros im VBI gehören, vor ungerechtfertigten Forderungen. Einige Mitgliedsunternehmen mussten bereits erleben, dass in erster Linie abgemahnt wird, um Geld zu verdienen, und nicht um gegebenenfalls bestehende Rechtsverstöße zu beseitigen. Gerade kleine Büros haben weder die wirtschaftlichen noch personellen Kapazitäten, sich gegen solche missbräuchlichen Abmahnungen zu wehren.

Begrüßenswert an dem Kabinettsentwurf sei außerdem, so der VBI-Präsident, dass künftig bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet Mitbewerber keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen dürfen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine erstmalige Abmahnung nicht sofort mit einer Vertragsstrafe geahndet wird. Entsprechendes soll auch für Verstöße gegen die Regelungen zu den Informationspflichten im Internet nach Datenschutz-Grundverordnung gelten. Gerade in diesem Bereich gibt es bei kleinen und mittelständischen Unternehmen noch einige Unsicherheiten, die aus VBI-Sicht jedoch nicht dazu führen dürften, dass sich Dritte daran bereichern.

Auch vor diesem Hintergrund fordert der VBI, den Kabinettsentwurf nun zügig durch den Bundestag zu beschließen und in Kraft zu setzen. "Die an dem Gesetzentwurf geäußerte Kritik der Anwaltschaft teilen wir nicht", so VBI-Präsident Jörg Thiele. "Wir sehen in dem geplanten Gesetz vielmehr gute Chancen für unsere Mitglieder, künftig seltener von dubiosen Anspruchsstellern abgemahnt zu werden und für den Fall, dass es doch zu unberechtigten Forderungen kommt, sich wirksam dagegen wehren zu können."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Beratender Ingenieure e.V. (VBI) Pressestelle Budapester Str. 31, 10787 Berlin Telefon: (030) 260620, Fax: (030) 26062100

(df)

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