Pressemitteilung | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

VCI zum Kabinettsbeschluss Insolvenzrecht: Wegschauen allein reicht nicht

(Frankfurt am Main/Berlin) - Den gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Corona-Lockerungen im Insolvenzrecht bis zum Jahresende fortzuführen, sieht der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisch. Überschuldete Unternehmen haben damit weiterhin die Möglichkeit, keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

"Bei der Verlängerung des Insolvenzrechts geht es um die Frage, wie lange tatsächlich geholfen wird und ab wann eine Strukturanpassung behindert wird", sagt Henrik Follmann, Vorsitzender des Ausschusses Selbständiger Unternehmer im VCI. "In einem Wettbewerbsumfeld mit einem dauerhaft außer Kraft getretenen Insolvenzrecht geht auch das Vertrauen zwischen den Geschäftspartnern verloren", so Follmann weiter. "Das so dringend benötigte tragfähige, marktgetriebene Wachstum würde dadurch behindert."

Der VCI ist überzeugt, dass dieses gesetzlich angeordnete Wegschauen nicht die Probleme angeschlagener Unternehmen löst. Vielmehr sei es jetzt wichtig, einen Weg zu finden, wieder geordnet zur ursprünglichen Regel zurückzukehren und so auch die Sanierungschancen der in Not geratenen Unternehmen zu steigern. Das Gebot der Stunde sollte also lauten, betont der VCI, längst überfällige Strukturreformen anzugehen, Investitionen und Sanierungen zu fördern, statt in Kauf zu nehmen, dass der Gläubigerschutz auf der Strecke bleibt. Dieser soll vor allen Dingen negative Kettenreaktionen in der Wirtschaft vermeiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2556-0, Fax: (069) 2556-1471

(sf)

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