Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - Hauptgeschäftsstelle

VDV will Kundenrechte im Sinne der Kunden weiterentwickeln

(Köln) - Die Interessen der Bus- und Bahnfahrer müssen aus Sicht des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in der aktuellen Diskussion um die Erweiterung von Kundenrechten stärker in den Vordergrund gestellt werden. Der Verband, dem über 425 Unternehmen aus dem Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angehören, kritisiert damit manche Profilierungsbestrebungen in der Politik, Spezialregelungen für den öffentlichen Verkehr abzuschaffen und den Beförderungsvertrag künftig im BGB regeln zu wollen.

VDV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Adolf Müller-Hellmann erklärte hierzu: „Wer meint, alle Spezialregelungen für den Beförderungsvertrag abschaffen zu können und die Regelung des Vertragsverhältnisses den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen zu überlassen, handelt kundenfeindlich“. Beim öffentlichen Nahverkehr habe man es mit einem Massengeschäft im Bereich der Daseinsvorsorge zu tun, bei dem der Gesetzgeber nicht die Verantwortung abgeben dürfe. Die bundeseinheitliche Regelung der Kundenrechte müsse aufrecht erhalten bleiben. Ansonsten drohten uneinheitliche Regelungen in Deutschland, bei denen der Kunde nicht wisse, ob seine Rechte in der Nachbarstadt noch genauso gelten. Hinzu komme, dass bei einer Formulierung der Kundenrechte auf der Ebene der Unternehmen diese zur Disposition der Gerichte ständen, was ebenfalls nicht zur Rechtsklarheit beitrage. Der VDV erarbeite zwar gerade Musterbeförderungsbedingungen für die Branche; diese könnten jedoch nur eine Art „Ausführungsbestimmungen“ sein und keine Regelung des Gesetzgebers ersetzen, da dies wettbewerbsrechtlich verboten sei.

Der VDV tritt im Bereich der Kundenrechte daher weiter für ein dreigestuftes System ein:

- Die Grundlage soll wie bisher das BGB sein.
- Darauf aufbauend müsse es bei einem Spezialgesetz oder einer Spezialverordnung bleiben, in der die Spezifika des ÖPNV geregelt werden – als Beispiel sei hier etwa das Erhöhte Beförderungsentgelt bei Schwarzfahrten zu nennen.
- Details und örtliche Besonderheiten könnten dagegen in den AGB stehen.

Darüber hinaus sei es , betonte Müller-Hellmann, Politik des VDV, den Kunden künftig an den Stellen, wo sie bisher Kulanzleistungen erhalten, möglichst oft auch einen Rechtsanspruch zuzusprechen. Dazu sollten gerade auch die Musterbeförderungsbedingungen dienen, die in der Anlage eine Ersatzleistungstabelle enthalten würden.

Für Streitigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden werde der VDV ferner anstreben, wo möglich auf regionaler oder Landesebene, Ombudsstellen zu schaffen. An diese Ombudsstellen würden sich alle Kundinnen und Kunden wenden können, die mit der Regulierung durch das jeweilige Verkehrsunternehmen oder den Verkehrsverbund unzufrieden seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Kamekestr. 37-39, 50672 Köln Telefon: 0221/579790, Telefax: 0221/514272

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