Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

ver.di und BGL begrüßen Entscheidung des Bundesrates zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

(Frankfurt/M.) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßen, dass der Bundesrat dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr am 13.07. zugestimmt hat.

Das Gesetz sei eine gute Grundlage, um entschiedener gegen Sozialdumping und illegale Praktiken vorgehen zu können. Damit trage es wesentlich zum Erhalt von Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätzen im deutschen Güterkraftverkehr bei, erklärten beide Organisationen in Frankfurt am Main.

Unter anderem sind Transportunternehmer künftig verpflichtet, nur Fahrer einzusetzen, die über die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen verfügen. Auch dürfen Auftraggeber keine Transportaufträge erteilen, wenn sie wissen bzw. fahrlässig nicht wissen, dass der Fahrer über keine Arbeitsgenehmigung verfügt. Nicht zuletzt die so definierte Auftraggeberhaftung schütze die ordnungsgemäß arbeitenden Transportunternehmer und das Fahrpersonal, so ver.di und BGL.

Das Gesetz, das auf eine gemeinsame Initiative von ver.di und BGL zurückgeht, hatte bereits am 21. Juni den Bundestag passiert. Beide Organisationen erwarten nun, dass die neuen Regelungen zügig in die Praxis umgesetzt und illegale Praktiken im Interesse der ordentlich arbeitenden Unternehmer und deren Fahrer effizient kontrolliert und geahndet werden.

ver.di und BGL erinnern daran, dass zur Konsolidierung der ruinösen Transportmärkte weitere Schritte nötig sind. Dies betreffe insbesondere die von der Bundesregierung versprochene Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im EU-Verkehr. Die vom Bundeskanzleramt zugesagte „größtmögliche Harmonisierung“ im Zusammenhang mit der geplanten entfernungsabhängigen Lkw-Gebühr werde mit dazu beitragen, Arbeitsplätze und Unternehmensexistenzen im deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe zu erhalten

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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