Pressemitteilung | BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.

Verbände der Konzertwirtschaft kritisieren GEMA wegen Verzerrung der Tatsachen in der Tarifauseinandersetzung / GEMA kann nicht rechnen: Tariferhöhung beträgt 600 Prozent / Tariferhöhung gilt auch für Veranstaltungen mit bis zu 3.000 Besuchern von Gastspiel- und Tourneeunternehmen

(Hamburg/ München) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) und der Bundesverband der Veranstaltungswirt­schaft (idkv) kritisieren die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, wegen der Verzerrung von Tatsachen in der aktuellen Auseinandersetzung um die Erhöhung der GEMA-Tarife. In ihren Stellungnahmen behauptet die GEMA "[…] Dass die kleineren Veranstalter von der Tariferhöhung betroffen wären, sei eine ebenso falsche Information wie die angebliche Tariferhöhung um ominöse 600%, die faktisch nicht richtig ist."

"Derartige Veröffentlichungen lassen vermuten, dass die GEMA entweder Schwierigkeiten mit dem kleinen 1x1 hat oder sich scheut, sich deutlich auch gegenüber der Öffentlichkeit zu ihren exorbitanten Forderungen zu bekennen", so Jens Michow, Präsident des Bundesverbands. "Im Übrigen ist es auch unredlich, uns in den Kontext mit der Öffentlichen Petition zu bringen, mit der wir absolut nichts zu tun haben".

Michow erläutert: "Die Erhöhung eines Tarifes von 1,87 Prozent auf 10 Prozent ist bereits eine Erhöhung um 540 Prozent. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei dem neuen Tarif auch Werbe- und Sponsoring­einnahmen des Veranstalters zur Bemessungs­grundlage gezählt werden können. Unsere Einschätzung mit 600 Prozent ist also eher vorsichtig." Michael Russ, Präsident des VDKD, führt weiter aus: "Auch die Behauptung der GEMA, dass von der drastischen Tariferhöhung die kleineren Veranstaltungen mit weniger als 3.000 Personen nicht betroffen seien, ist falsch. Der Tarif erfasst nicht nur Konzertveranstaltungen mit über 3.000 Besuchern, sondern nachlesbar sämtliche Veranstaltungen, die von Gastspiel- und Tourneeunternehmen durchgeführt werden. Lässt beispielsweise ein Tourneeveranstalter eine junge, unbekannte Band in einem Club in Nürnberg und in München auftreten, gilt für ihn der Tarif mit 10 Prozent."

Die bisherigen Tarife betrugen 3,9 Prozent bei Veranstaltungen ab 3.000 bis 15.000 Besuchern und 8 Prozent bei Veranstaltungen ab 15.000 Besuchern. Dabei handelt es sich um Nominaltarife, die durch Abzüge reduziert wurden, nämlich 40 Prozent bei Veranstaltungen von 3.000 bis 15.000 Besuchern und 30 Prozent bei Veranstaltun­gen mit über 15.000 Besuchern. Beim zusätzlichen Abschluss eines Jahrespauschalver­trages über mindestens 15 Veranstaltungen wurde aufgrund der damit verbundenen Reduktion des Verwaltungsaufwandes auf Seiten der GEMA ein weiterer Abzug von 20 Prozent gewährt. Somit stehen den 10 Prozent ein Effektivsatz von 1,87 Prozent bei erstgenannten und 4,48 Prozent bei letztgenannten Veranstaltungen gegenüber. "Diese Pauschalabzüge wurden mit Wirkung ab 2005 vereinbart. Wir haben uns darauf mit der Abrede geeinigt, dass damit eine längerfristige Tarifsicherheit gewährleistet wird", so Michael Russ, damaliger Verhandlungsführer auf Seiten der Veranstalter. Dem habe die GEMA seinerzeit beweisbar zugestimmt. "Es bleibt für uns ein Rätsel, wie die GEMA nun begründen will, dass eine Steigerung um mindestens das Sechsfache wegen Unangemessenheit der bisherigen Tarife geboten sein soll. Warum sollte ein Tarif, der unter geringfügigen Änderungen von beiden Seiten über so lange Zeit als angemessen betrachtet wurde, plötzlich derart unangemessen sein, dass eine solche Erhöhung gerechtfertigt ist?" fragt Jens Michow. "Und auch die Behauptung, dass der neue Tarif 8 Prozent betrage, ist falsch, zumindest aber irreführend" so der Verbandspräsident. "Die GEMA inkludiert hier einen Gesamtvertragsnachlass für Mitglieder von Verbänden, der auch bei den bisherigen Tarifen gewährt wurde".

Mit der Tarifauseinandersetzung zwischen der GEMA und den Verbänden der Konzertwirtschaft befasst sich derzeit die Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt. Eine unabhängig von dieser Auseinandersetzung von der Kulturwerkstatt Sonthofen initiierte Öffentliche Petition an den Bundestag bestätigt die Legitimation der GEMA als Vertretung der Musikurheber und befürwortet ihre Aufgaben und Funktion, regt aber zugleich eine Neuausrichtung an. Die Zeichnungsfrist läuft noch, momentan finden sich dort über 100.000 Unterschriften.

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live-Entertainment-Branche sind insge­samt rund 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen, die im Jahre 2007 mit dem Verkauf von über 127 Millionen Eintrittskarten einen Umsatz von rund 3,9 Milliarden Euro erwirtschaftet haben.

Quelle und Kontaktadresse:
IDKV - Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. Pressestelle Lenhartzstr. 15, 20249 Hamburg Telefon: (040) 4605028, Telefax: (040) 46881417

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