Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbändebündnis fordert neue Regeln für Inkasso

(Berlin) - Das Inkassorecht muss dringend überarbeitet werden, fordert ein Bündnis aus Verbraucherzentralen, vzbv und weiteren Verbraucherverbänden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen haben Schlupflöcher, die von Inkassounternehmen ausgenutzt werden und Verbraucher:innen in Deutschland finanziell belasten.

"Tausende Verbraucher:innen beschweren sich jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen über Inkassodienstleister. Überhöhte Inkassokosten können besonders für einkommensschwache und überschuldete Menschen zu einer echten Bedrohung werden", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Die Inkasso-Reform vor zwei Jahren war halbherzig, Kernprobleme wurden nicht angegangen. Der Bundesjustizminister sollte gründlich nachbessern - besonders in der aktuellen Preiskrise wäre das eine deutliche Erleichterung für viele Verbraucher:innen."

Einfach verständlicher Kostenrahmen gefordert

Zahlen Verbraucher:innen eine Rechnung nicht zum vereinbarten Termin, können zusätzlich zur Geldforderung auch die Kosten der Rechtsverfolgung durch einen Inkassodienstleister verlangt werden. Die Regelungen dafür sind jedoch kompliziert und kaum verständlich für Verbraucher:innen. Ein besonders drängendes Problem: Inkassokosten dürfen so hoch sein, wie sie ein Anwalt für eine Beauftragung einmal erheben darf. Das steht jedoch insbesondere beim massenhaften automatisierten Versand von Inkassoschreiben nicht im Verhältnis zum geringen Aufwand.

Das Verbändebündnis fordert daher, für das Inkasso eine eigene Kostenregelung zu schaffen, um Verbraucher:innen vor überhöhten Kosten zu schützen. Das BMJ sollte ein Gremium einsetzen, das eine faire Kostenregelung entwickelt.

Keine Bereicherung auf Kosten der Verbraucher:innen

Das Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Inkassodienstleister und Schuldner ist kompliziert und oft kaum verständlich. Verbraucher:innen werden mit Inkassokosten konfrontiert und können nicht prüfen, welche Vergütung zwischen Gläubiger und Inkassodienstleister vereinbart und gezahlt wurde.

Die Verbraucherschützer fordern, dass Inkassodienstleister beim Erheben von Inkassokosten den konkreten Schaden nachweisen müssen, also die vom Gläubiger an den Inkassodienstleister geleistete Zahlung. Damit soll eine Weitergabe fiktiver Inkassokosten verhindert werden.

"Unternehmen dürfen sich nicht auf Kosten von Verbraucher:innen bereichern. Die anstehende Prüfung der Inkassoregeln durch das Bundesjustizministerium sollte endlich genutzt werden, um das Inkassorecht für Verbraucher:innen fair und transparent zu gestalten", so Pop.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Ramona Pop, geschäftsführende Vorständin Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mw)

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