Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Verleger fordern: Informantenschutz muss verbessert werden / Handelsregister: Pflichtveröffentlichung mindestens bis Ende 2009 / Kritik an Deutscher Post AG

(Berlin) - Der Informantenschutz muss nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) deutlich verbessert werden. "Wir begrüßen alle parlamentarischen Initiativen, die den unhaltbaren Zustand beenden, dass die pflichtgemäße Arbeit von Journalisten als Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen verfolgt wird", sagte heute (25. September 2006) BDZV-Präsident Helmut Heinen bei der Eröffnung des Zeitungskongresses in Warnemünde. Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz zählten zu den elementaren Voraussetzungen einer freien Presse, an ihnen dürfe nicht gerüttelt werden. Abhöraktionen, Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmen wie bei dem Magazin "Cicero", der "Wolfsburger Zeitung" oder den "Stuttgarter Nachrichten" hätten den "Charakter gezielter Einschüchterung von Journalisten", sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen in Anwesenheit von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Dabei sei es nie darum gegangen, Verbrechen von Journalisten auf die Spur zu kommen, warf der BDZV-Präsident den Strafverfolgungsbehörden vor. Vielmehr hätten damit undichte Stellen im Staatsapparat ausfindig gemacht werden sollen. Auch gehe es nicht um die Befriedigung von partikularen Interessen. Es sollte, so Heinen, die politisch Verantwortlichen und auch die Justiz bedenklich stimmen, dass Deutschland auch international beim Thema Pressefreiheit an Ansehen verloren habe. So habe die Menschenrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen" die Bundesrepublik aufgrund der Vorfälle im vergangenen Jahr vom elften auf den 18. Rang herabgestuft. "Wir bewegen uns demnach auf einer Ebene mit Ländern wie Litauen, Portugal, Griechenland - und weit hinter Dänemark, Finnland, Irland oder der Schweiz."

Mit Blick auf die Handelsregister- und Börsenpflichtanzeigen forderten die Zeitungsverleger, dass die Pflichtveröffentlichung in der gedruckten Zeitung bis zum Ende 2009 garantiert werden solle. Parallel dazu sollten die Anzeigen auch im Internet präsentiert werden. Während dieser Zeit müsse untersucht werden, wie die Mediennutzer das Angebot überhaupt annehmen. Von dem Ergebnis einer solchen Evaluierung sollten alle Folgeregelungen abhängig gemacht werden. Die Zeitungen könnten dazu, versicherte Heinen, crossmediale Lösungen anbieten. Der BDZV-Präsident kritisierte, dass das Bundesjustizministerium die Handelsregister- und Börsenpflichtanzeigen aus der Zeitung verbannen wolle. "Ohne jede Not und wider besseres Wissen" sollen derartige Anzeigen so rasch wie möglich nur noch im Internet zu finden sein. Deutschlandweit hätten sich die Verbände des Handwerks, aber auch Vertreter der Industrie- und Handelskammern dafür ausgesprochen, dass nicht das Internet, sondern immer noch die gedruckte Zeitung das zentrale Medium insbesondere für die mittelständisch geprägte Wirtschaft sei. Auch habe der BDZV in einer unabhängigen Studie nachgewiesen, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland die Handelsregisteranzeigen in der Zeitung für unverzichtbar hält. Es sei unverständlich, warum das Ministerium angesichts dieser Fakten starrsinnig auf seiner Haltung beharre.

Als ein wichtiges neues Geschäftsfeld bezeichnete der BDZV-Präsident die private Postdienstleistung der Verlagsunternehmen. Gleichzeitig kritisierte er das Verhalten der Deutschen Post AG am Markt. Obgleich die Portogebühren vom Gesetzgeber festgelegt seien, biete das Unternehmen über Tochtergesellschaften seine Leistungen zu Dumpingpreisen an, um den privaten Zustellern ganz gezielt die Kunden abzuwerben. Bis heute habe die zuständige Bundesnetzagentur über ein bereits vor einem Jahr eingeleitetes Beschwerdeverfahren nicht entschieden. Heinen forderte, dass die Politik aktiv werde. Die Verlage seien für den Wettbewerb, der mit der vollständigen Liberalisierung des Postgeschäfts 2008 eintrete, bestens gerüstet, versicherte der BDZV-Präsident. Allerdings müsse dieser Wettbewerb dann auch "endlich unter fairen Bedingungen stattfinden". Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass die Deutsche Post AG von der Mehrwertsteuer befreit ist, während Zeitungsverlage und andere neue Anbieter privater Briefdienstleistung den vollen Mehrwertsteuersatz zu zahlen hätten. Hier müsse der Gesetzgeber dringend für eine Gleichbehandlung sorgen.

Wirtschaftliche Stärke und Unabhängigkeit, machte Heinen deutlich, seien die Voraussetzung für eine vielfältige und qualitätsvolle Presse, die sich täglich neu die Aufgabe stelle, ihre Leser und Nutzer über die kleinen und großen Ereignisse der Welt umfassend zu informieren und damit ihren Teil zum demokratischen Diskurs der Gesellschaft beizutragen. Die Zeitungen seien dabei - gedruckt und online - auch dem Servicegedanken und der Kommunikation mit dem Leser verpflichtet. Dies dürfe, warnte Heinen, allerdings nicht zu einer Verwechslung der Rollen führen. So sei der Begriff "Bürgerjournalismus" missverständlich. Zwar gäben die vor allem durch das Internet herbeigeführten Veränderungen in der Kommunikationskultur den Medien die Chance, Leser oder Nutzer viel stärker als bisher an ihrer Arbeit teilhaben zu lassen. Doch handle es sich bei Blogs, Wikis oder User Generated Content nicht per se um Journalismus, sondern um Mitteilungen aus einer subjektiven Perspektive ohne jede Qualitätsprüfung. Heinen wörtlich: "Relevante Inhalte generieren, strukturieren, aufbereiten und die Debatten in allen Lebensbereichen moderieren - von der Politik und Wirtschaft über das Feuilleton bis zum Sport - das ist ein kompliziertes und komplexes Handwerk, das nur von talentierten und gut ausgebildeten Journalisten erledigt werden kann. Und genau dies leisten die Zeitungen - print wie online, jeden Tag."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse Hans-Joachim Fuhrmann, Leitung, Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-299

(sk)

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