Verpackungsrecht: Neue Bürokratie statt bürokratiearme Umsetzung
(Berlin) - Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bedauert, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der europäischen Verpackungsvorgaben bestehende nationale Gestaltungsspielräume nicht genutzt hat. Mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Verpackungsgesetz bleiben Möglichkeiten unberücksichtigt, die EU-Verpackungsverordnung bürokratieärmer umzusetzen.
Mit der zunächst grundsätzlichen Einbeziehung von Transportverpackungen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen wird ein neues Regelungsinstrument geschaffen, dass nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung nicht erforderlich ist. "Dies steht im erheblichen Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Regelungen vorsieht", kritisiert Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalssekretär.
Die Rücknahme und Zuführung zur Verwertung für Transportverpackungen funktionieren im Business-to-Business -Geschäft. Die deutliche Ausweitung der Systembeteiligungspflicht auf die Business-to Consumer-Geschäfte lehnt der ZVG ab. Sie schafft neue Bürokratie, Zulassungspflichten, Meldepflichten und belastet die Unternehmen mit neuen überflüssigen Kosten. Dies gilt auch für die neue Zulassungspflicht für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, die erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand mit sich bringt.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 200065-0
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