Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK)

Verpackungsverordnung: IHK schaltet Online-Register frei

(Bayreuth) - Das Online-Portal für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE), das so genannte VE-Register, ist aktuell für das Berichtsjahr 2009 frei geschaltet worden. Darauf weist die IHK für Oberfranken Bayreuth hin. In dem Online-Register www.ihk-ve-register.de können die hierzu verpflichteten Unternehmen ab sofort ihre VE für 2009 hinterlegen. Die gesetzliche Frist hierfür endet am 1. Mai 2010. Betroffen sind Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen über die in der Verpackungsverordnung genannten Bagatellmengen hinaus in Verkehr bringen.

Im Online-Register www.ihk-ve-register.de können betroffene Unternehmen ab sofort ihre VE hinterlegen. Am 2. Mai 2010 wird dort die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer eine VE abgegeben haben. Vor der Hinterlegung bei der IHK muss die VE allerdings von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen validiert werden. Dazu benötigt der Testierer eine qualifizierte elektronische Signatur, die am besten jetzt schon verfügbar sein sollte.

Das Online-Register bietet zudem eine zentrale Informations- und Kommunikationsplattform, so Frank Lechner, Leiter des Referats Umwelt/Energie bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. "Im VE-Register finden interessierte Unternehmer nicht nur Antworten auf wichtige Fragen rund um die Verpackungsentsorgung. Zum Informationsangebot gehören unter anderem auch die Gesetzestexte, technische und inhaltliche Handlungsanweisungen sowie englischsprachige Informationen für ausländische Unternehmen."

Die deutsche Verpackungsverordnung umfasst alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen. Bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen sind daher Unternehmen zur Abgabe einer VE verpflichtet, die Verpackungen herstellen oder importieren, Waren verpacken und diese in Verkehr bringen, verpackte Waren importieren oder weiterverkaufen. Auch Unternehmen, die Verpackungen zurücknehmen und verwerten oder sich an Verpackungsrücknahmesystemen beteiligen, sind betroffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK) Pressestelle Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth Telefon: (0921) 886-0, Telefax: (0921) 886-9299

(el)

NEWS TEILEN: