Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
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„Versorgungsabbau – das sind keine Luxusprobleme der Psychotherapeut*innen!“

(Berlin) - „Das sind keine Luxusprobleme der Psychotherapeut*innen, das sind massive Einschnitte in die ambulante psychotherapeutische Versorgung unserer Patientinnen“, betonte Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), gestern bei einer Anhörung des Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Thema war das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz.

„Wer das Gesundheitswesen wirklich entlasten will, besteuert, was krank macht – nicht, was heilt. Tabak und Zucker gehen nachweislich mit deutlich höheren Raten psychischer Erkrankungen einher und kosten das System Milliarden“, ergänzt Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung die Debatte. „Jeder bisher extrabudgetäre Euro, der in Psychotherapie investiert wird, erbringt einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 2-4 Euro und schützt vor Folgekosten bei Frühberentungen und langen Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen“ so Jochim und Maaß heute in Berlin.

Parlamentarischer Prozess bis zum 10. Juli
Der Gesetzgeber hat die Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den 10. Juli verlängert. Wir hoffen sehr, dass die Zeit genutzt wird, um die ambulante psychotherapeutische Versorgung wie im Koalitionsvertrag angekündigt, intensiv zu stärken und nicht um sie nachhaltig einzuschränken.
„Eine budgetierte Vergütung psychotherapeutischer Leistungen kostet uns im harten Verteilungskampf des Gesundheitssystems, bis zu 25 % der psychotherapeutischen Versorgungskapazitäten”, sagt Maaß in der Anhörung.

Versorgung von psychisch erkrankten Menschen schützen
Die Psychotherapeut*innen blicken auf eine lange Historie von Benachteiligungen bei der psychotherapeutischen Versorgung zurück. „Finanzmittel für die wichtige Versorgung von psychisch erkrankten Menschen mussten immer wieder vor den Bundessozialgerichten eingeklagt werden und konnten so nicht bedarfsgerecht eingesetzt werden”, betont Maaß. „Wer die steigende Bedeutung psychischer Erkrankungen in Deutschland ernst nimmt, der schützt die psychotherapeutische Versorgung im Verteilungskampf durch eine Weiterführung der extrabudgetären Vergütung.”

Aufnahmekapazitäten der psychotherapeutischen Praxen erhöhen
„Die geplanten Einschnitte bei der Kurzzeittherapie sind kontraproduktiv. Kurzzeittherapien ermöglichen eine kompakte und hochwertige Versorgung und fördern schnelle und höhere Aufnahmekapazitäten in den psychotherapeutischen Praxen“, so Maaß. „Kostenneutrale Verbesserungen sehen die Psychotherapeut*innen vor allem in der Stärkung der Möglichkeiten durch eine Überweisungsbefugnis, der Möglichkeit zur Krankschreibung, gerade bei der geplanten Teil-AU und Bürokratieabbau bei Konsiliarberichten. Wir sind jederzeit gesprächsbereit“, so Jochim und Maaß abschließend in Berlin.

Video der Anhörung: https://t1p.de/m4l8h

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz): https://t1p.de/ck9l3

Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0

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