Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Verstößt Österreich erneut gegen EU-Recht?

(Frankfurt/Main) - Seit Mitte November werden in Österreich an der Inntal-Autobahn in der Nähe von Kundl/Tirol durchgängige Lkw-Verwiegekontrollen durchgeführt. Kilometerlange Staus auf der Inntal-Autobahn sind die Folge.

In einem Schreiben an die zuständige EU-Kommissarin Loyola de Palacio haben die hauptbetroffenen Güterkraftverkehrsverbände AISÖ (Österreich), ASTAG (Schweiz), BGL (Deutschland), CONFETRA und FAI (Italien), FNTR (Frankreich), ITD (Dänemark), TLN (Niederlande) sowie die International Road Transport Union (IRU) diese Totalkontrolle als unvereinbar mit den Grundsätzen des EU-Rechts bezeichnet. Gewichtskontrollen, so die betroffenen Verbände, dürfen nach EU-Recht zwar in Form von Stichproben, nicht aber als lückenlose Kontrollen durchgeführt werden. Die einschlägige EU-Verordnung stellte, so die Organisationen, eindeutig einen Zusammenhang mit der angestrebten Dienstleistungsfreiheit im EU-Verkehr her, die zum Ziel hat, den Verkehrsfluss zu steigern.

Die betroffenen Organisationen betonen, sich mit ihren Petitum keinesfalls gegen Überprüfungen von Gesamtgewichten und Achslasten auszusprechen. Solche Kontrollen seien aus Verkehrssicherheitsgründen wie aus Wettbewerbssicht erforderlich. "Allerdings dürfen solche Kontrollen nicht, wie im Fall Kundl, zu unvertretbaren Aufenthalten und Staus führen." Die Organisationen bitten die EU-Kommissarin, auf die österreichischen Stellen einzuwirken, um die Totalkontrolle durch Stichprobenkontrollen zu ersetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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