Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Vertragsfreiheit statt Vertragsdiktat

Gemeinsame Presseerklärung DJV und ver.di-IG Medien

(Bonn/Berlin) - Künstlern und Kreativen soll künftig der Rücken gestärkt werden. DJV und ver.di-IG Medien begrüßen die Annahme des Referentenentwurfs zum Urhebervertragsrecht durch das Bundeskabinett am Mittwoch, den 30. Mai 2001.

„Das ist ein Sieg der Vertragsfreiheit der Kreativen über die seit Jahrzehnten geübte Praxis der Verwerter, einseitig Vertragsbedingungen zu diktieren!“ So haben der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und ver.di-IG Medien die Annahme des Referentenentwurfs zum Urhebervertragsrecht kommentiert. Die Regierungskoalition habe ihr Wort gehalten, die rechtliche Position der Urheber, insbesondere auch der freien Journalisten nachhaltig gegen unangemessene, zum Teil sittenwidrige „Verträge“ der Verwerter zu schützen.

Die Chancen von Urhebern, zukünftig angemessene Vergütungen vor allem auch für die Nutzung ihrer Werke in elektronischer Form in Onlinediensten, Datenbanken oder auch CD-Roms zu erhalten, sind mit dem Kabinettsbeschluss aus Sicht der Gewerkschaften erheblich gestiegen. DJV und ver.di-IG Medien erwarten nun von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die zügige Beratung des Regierungsentwurfs, damit das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Der Regierungsentwurf sieht als Eckstein einen gesetzlichen Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung je nach Art und Umfang der Werknutzung vor. Zur Geltendmachung dieses Anspruches können die Urheber Auskünfte über den Umfang der Werknutzung von den Verwertern verlangen. Den Urheberverbänden wird darüber hinaus ermöglicht, für ihre Mitglieder gemeinsame verbindliche Vergütungsregelungen zur Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung mit einzelnen Verwertern oder ihren Verbänden zu vereinbaren. Weigern sich Verwerter oder ihre Verbände zu verhandeln, ist ein Schiedsverfahren zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten vorgesehen.

Der Regierungsentwurf stellt aus Sicht von ver.di-IG Medien und DJV die seit Jahren fehlende Vertragsparität zwischen Urhebern und Verwertern wieder her. Er stärkt die vertragsrechtliche Stellung der Urheber, ohne die Interessen der Verwerter zu vernachlässigen.

Bedauerlich ist aus Sicht von DJV und ver.di-IG Medien, dass der Regierungsentwurf nicht so weit geht wie der Professorenentwurf und dass er z. B. keine Sanktion in Form eines Schadensersatzzuschlags für die widerrechtliche Verletzung des Urheberrechts vorsieht und dass die im Entwurf enthaltenen Regelungen nicht auf solche Verträge angewendet werden können, die älter als 20 Jahre sind, bei denen aber eine konkrete Nutzung in der Gegenwart statt findet Hier gilt es, nach Auffassung der Gewerkschaften, im parlamentarischen Verfahren noch nachzubessern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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