Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK)

Verwaltungsgericht kippt PC-Gebühr für Home-Office

(Frankfurt am Main) - Wer zu Hause einen PC auch für den Beruf nutzt, muss keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, wenn bereits andere Rundfunkgeräte angemeldet sind. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden. „Diese Entscheidung ist ein erster, viel versprechender Schritt gegen die Rundfunkgebühr auf Computer“, erklärt Dr. Friedemann Götting, Federführer Recht der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen. Bei den hessischen IHKs landen seit der Einführung der Rundfunkgebührenpflicht auf PCs im vergangenen Jahr zahlreiche Anrufe von Gewerbetreibenden, die für häusliche PCs GEZ-Gebühren zahlen müssen.

Sie erhalten nun Schützenhilfe vom Verwaltungsgericht Braunschweig. In dem dort entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer, der sein Büro zu Hause hat, seinen beruflich genutzten PC mit dem Hinweis angemeldet, dieser sei nicht gebührenpflichtig. Er begründete dies damit, dass er als Privatmann bereits Geräte bei der GEZ angemeldet habe und der PC somit unter die Zweitgerätebefreiung falle. Die GEZ schickte trotzdem einen Gebührenbescheid inklusive Säumniszuschlag. Seine dagegen gerichtete Klage hatte nun Erfolg. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist vorgesehen, dass für neuartige Rundfunkgeräte wie PCs im nicht ausschließlich privaten Bereich keine GEZ-Gebühren anfallen, wenn andere Rundfunkempfangsgeräte dort bereitgehalten werden. Der beklagte NDR hatte vorgebracht, die Gebührenbefreiung gelte nur dann für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC, wenn bereits ein solcherart genutztes Gerät angemeldet sei. Dieses enge Verständnis macht das Verwaltungsgericht nicht mit und sieht alle anderen angemeldeten Geräte davon erfasst. Gegen die Entscheidung kann der NDR nun innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.

Die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen rät allen Betroffen in vergleichbaren Fällen, Widerspruch bei der GEZ gegen die Gebührenbescheide unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, Az. 4 A 149/07, einzulegen. Gegen die Rundfunkgebühr auf PCs hatten die hessischen IHKs von Anfang an Stellung bezogen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) Felix Reifschneider, Pressereferent, Unternehmenskommunikation Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2197-0, Telefax: (069) 2197-1424

(sh)

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