VhU zum Bundesverfassungsgerichtsurteil über Hartz IV / Fasbender: "Höhere Sätze für Hartz-IV-Empfänger wären Teil des Problems, nicht seine Lösung"
(Frankfurt am Main) - "Mit Arbeitslosengeld II unterstützt die Solidargemeinschaft zu Recht Menschen, die ihre Existenz oder die ihrer Familie nicht aus eigener Kraft sichern können. Im Gegenzug haben Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Pflicht, so rasch wie möglich wieder Arbeit aufzunehmen, um ihre Notlage zu überwinden. Schon heute muss der Alleinverdiener einer vierköpfigen Familie 11,50 Euro in der Stunde verdienen, um auf ein vergleichbares Netto von 1.700 Euro wie beim Arbeitslosengeld II einschließlich Warmmiete zu kommen. Noch höhere Sätze für Hartz-IV-Empfänger wären Teil des Problems, nicht seine Lösung, weil sich Arbeit gerade für gering Qualifizierte dann immer weniger lohnt", erklärte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) zum heutigen (9. Februar 2010) Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Berechnung der Geldleistungen für Kinder von Hartz IV-Empfängern.
Bei einer verfassungsrechtlich gebotenen Neuberechnung des Bedarfs für Kinder sollte deshalb die Fürsorgeleistung wieder verstärkt wie in der früheren Sozialhilfe auf Sachleistungen - wie z. B. einem kostenlosen Schulessen - umgestellt werden, damit die Hilfe auch ankomme. Schon ohne eine Erhöhung seien die Anreize, in Arbeit zu gehen, für Hartz-IV-Empfänger viel zu schwach, weshalb die beschäftigungsfeindlichen Zuschläge zum Arbeitslosengeld II ersatzlos gestrichen werden müssten, die über die Existenzsicherung hinaus für zwei Jahre gewährt werden. Auch die Hinzuverdienstregeln müssten darauf ausgerichtet werden, möglichst eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen.
Völlig verkehrt wäre es dagegen, den Abstand zwischen Arbeitslohn und Arbeitslosengeld II durch pauschal höhere Regelsätze noch weiter zu verkürzen. "Wir können es uns weder als Gesellschaft noch als Wirtschaft leisten, erwerbsfähige Menschen durch dauerhaft überhöhte Sozialleistungen daran zu gewöhnen, sich in der Arbeitslosigkeit einzurichten. Ein höheres Arbeitslosengeld II würde die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland noch weiter zementieren", sagte Fasbender.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126
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