VhU zur Diskussion über Hartz-IV-Urteil im Hessischen Landtag / Fasbender: "Chancen des Niedriglohnbereichs für Langzeitarbeitslose nicht schlecht reden"
(Frankfurt am Main) - Fast drei viertel der Langzeitarbeitslosen in Hessen haben keine Berufsausbildung. Die einzige Chance zur Aufnahme einer Beschäftigung aus dem Fürsorgebezug heraus ist deshalb für viele der Niedriglohnbereich. "Nur wer in Erwerbstätigkeit einsteigt, dem kann der Aufstieg durch Arbeit gelingen. Wir sollten deshalb die Chancen des Niedriglohnbereichs zum Einstieg in Arbeit nicht schlecht reden. Wer dieses Tor mit einem Mindestlohn wieder zuriegeln will, trifft die Schwächsten am Arbeitsmarkt", sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
Wenn der Lohn zur Sicherung der eigenen oder Existenz der Familie wegen der oft niedrigen Qualifikation noch nicht ausreiche, ermögliche die Solidargemeinschaft dem Arbeitslosen mit einem Kombi-Einkommen aus Lohn und aufstockendem Arbeitslosengeld II den ersten Schritt zum Ausstieg aus dem Fürsorgebezug. Die allermeisten "Aufstocker" erhielten deshalb ergänzendes Arbeitslosengeld II, weil sie entweder eine Familie haben oder nur einem Minijob nachgehen. "Es ist wohl unbestritten, dass die Lohnhöhe nicht von der Familiengröße abhängen kann. Vielmehr ist die Existenzsicherung wegen einer zu versorgenden Familie eine staatliche Aufgabe, die zu Recht mit aufstockendem Arbeitslosengeld II geleistet wird", erklärte Fasbender.
Für die Behauptung, Unternehmen nutzten das Kombi-Einkommen, um auf Kosten der Solidargemeinschaft Löhne zu senken, gebe es trotz zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen zu den Arbeitsmarktreformen keinen Hinweis. Richtig sei vielmehr, dass Langzeitarbeitslose heute eher bereit seien, eine niedrig entlohnte Beschäftigung aufzunehmen (IAB-Kurzbericht 19/2007). Dies ermögliche es Unternehmen überhaupt erst, entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen. Zur Verhinderung von Missbrauch müsse vor allen Dingen die 100-Euro-Job-Privilegierung aufgehoben werden, wonach 100 Euro Hinzuverdienst komplett zum Arbeitslosengeld II dazukommen. "Die derzeitige Hinzuverdienstregelung ist eine Einladung zu Kleinstbeschäftigungen, die dringend in Richtung Privilegierung von Vollzeitbeschäftigung geändert werden muss", sagte Fasbender.
Der vom DGB jetzt geforderte Mindestlohn von 8,50 Euro würde nach wissenschaftlichen Untersuchungen über eine Million Arbeitsplätze vernichten und sei trotzdem weit davon entfernt, einer Familie ein Einkommen ohne ergänzende Fürsorgeleistungen zu gewährleisten. Schon eine Familie mit nur zwei Kindern benötigte dafür einen Stundenlohn von über 13 Euro für einen Alleinverdiener. "Ein gesetzlicher Mindestlohn ist nicht Medizin, sondern Gift für den Arbeitsmarkt, weil politisch festgesetzte Soziallöhne Arbeitsplätze vernichten. Die Existenzsicherung kann verantwortungsvoll nur über ergänzendes Arbeitslosengeld II geleistet werden", sagte Fasbender.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126
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