Vorratsdatenspeicherung: EuGH-Urteil lässt hoffen
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung "Anlass zur Hoffnung", wie DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall sagt.
"Das gibt uns Auftrieb für unsere Verfassungsbeschwerde." Der EuGH hatte zuvor geurteilt, die anlasslose Sammlung elektronischer Kommunikationsdaten lasse "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Menschen zu (Az. C-203/15). Ausnahmen seien nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Die im vergangenen Jahr in Deutschland wieder eingeführte Vorratsdatenspeicherung beschäftigt zurzeit das Bundesverfassungsgericht.
"Karlsruhe ist zwar frei in seinen Entscheidungen", stellt der DJV- Vorsitzende fest, "aber es ist schwer vorstellbar, dass die deutschen Verfassungsrichter völlig anders entscheiden als ihre Luxemburger Kollegen." Der DJV lehnt die Vorratsdatenspeicherung wegen der damit verbundenen Einschnitte in den Informantenschutz ab.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle
Hendrik Zörner, Pressesprecher
Charlottenstr. 17, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13
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