VPRT begrüßt Abschaffung des Rabattgesetzes
(Bonn) - Die Entscheidung des Bundeskabinetts, das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abzuschaffen, ist aus Sicht des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) ein wichtiger Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Internetwirtschaft zu beseitigen. Es gilt nun, die Standortnachteile so zügig wie möglich abzubauen. Der VPRT erwartet jetzt eine schnelle Verabschiedung der
Gesetzesinitiative durch den Bundestag.
Im Rahmen einer Anhörung des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Juni 2000 hatte sich
auch der VPRT für die Abschaffung der veralteten Regelwerke ausgesprochen. Hintergrund dieser Forderung sind die derzeit bestehenden Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen im elektronischen Handel. Neue Geschäftsmodelle, wie etwa Mengenrabatte bei gemeinschaftlichem Einkauf zu gewähren (Power-Shopping), verstoßen bisher gegen das Rabattgesetz. Diese Verkaufsformen dienen Medienunternehmen zur Refinanzierung ihrer kostenlos bereitgestellten Informationsangebote im Internet.
Aufgrund der im Juli 2000 beschlossenen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) müssen sich Anbieter im grenzüberschreitenden Handel grundsätzlich nur noch nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes richten. Dadurch entstehen in Deutschland ansässigen Anbietern zur Zeit Wettbewerbsnachteile, da die anderen EU-Mitgliedsstaaten keine derartig strengen Regelungen des Rabatt- und Zugaberechts kennen.
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Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT)
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