Wassergesetz endlich verabschieden
(München) - Die Neufassung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) geht in die entscheidende Phase. Am kommenden Mittwoch wird sich der Bayerische Landtag in 2. Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren unter großem Zeitdruck leidet, stellt es letztendlich einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1999 bemüht sich der Verband um gerechtere Verteilung der Lasten bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Das jetzt vorliegende Gesetz deckt die berufsständischen Forderungen nicht vollständig ab, ist aber letztendlich zu begrüßen.
Die von einigen Verbänden und Institutionen geäußerten Bedenken, das Gesetz könne zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Wie manch anderes Bundesland verzichtet auch Bayern auf definitive Festsetzung von Gewässerrandstreifen. Es ist richtig und konsequent, Gewässerrandstreifen bei Bedarf durch Verträge zu regeln und nicht grundsätzlich über Ordnungsrecht zu arbeiten. Durch die Fortführung des Bayern bisher praktizierten Gewässerrandstreifenschutzes auf freiwilliger Basis besteht die Möglichkeit, den örtlichen Notwendigkeiten angepasste Einzelfallregelungen mit breiter Akzeptanz der Grund-stückseigentümer umsetzen und die dabei entstehenden Lasten auf alle Begünstigten zu verteilen.
Im Hinblick auf die durch bundesrechtliche Regelungen notwendigen Anpassungen auf Landesebene zur Vermeidung einer förderrechtlichen Problematik für die Landwirte ist die zeitnahe Änderung des BayWG wie geplant notwendig.
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband (BBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Brigitte Scholz, Referatsleiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Pressesprecherin
Max-Joseph-Str. 9, 80333 München
Telefon: (089) 558730, Telefax: (089) 55873505
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