Pressemitteilung | VdRBW e.V. - Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr - Bundesgeschäftsstelle

Wehrgerechtigkeit - Reservistenverband begrüßt Klarstellung durch Bundesverfassungsgericht

(Bonn) - Aufgrund der Klage eines Wehrpflichtigen gegen seine Einberufung hatte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die allgemeine Wehrpflicht und die Einberufungspraxis mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit vereinbar sei. "Die Vorlage ist nach der Entscheidung der 1.Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zu Prüfung gestellten Normen", so die Pressestelle des BVerfG.

"Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. begrüßt ausdrücklich die der Entscheidung zugrunde liegenden Ausführungen zur Wehrgerechtigkeit", so Gerd Höfer, MdB und Stellvertreter des Präsidenten des Verbandes.

Die Wehrgerechtigkeit sei ein komplexes Thema, das nicht auf die Einberufungsquote eines Geburtsjahrgangs junger Männer reduziert werden dürfe. Vielmehr seien Ersatzdienste und Ausschließungsgründe verschiedener Art in die Betrachtungen einzubeziehen, so das Gericht.

"Der Reservistenverband als nachdrücklicher Befürworter der allgemeinen Wehrpflicht sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Dienstgerechtigkeit, also die Ableistung von Grundwehr- und Ersatzdienst in Relation zu den wehrdiensttauglichen jungen Männern eines Jahrgangs, das bestimmende Merkmal für die Wehrgerechtigkeit ist. Bei dieser Betrachtung liegt die Quote bei über 80 Prozent", stellt Höfer fest.

Zugleich mahnt Höfer angesichts des bevorstehenden Wahlkampfes einen sachlichen Umgang mit Zahlen, Daten und Fakten zur Wehrpflicht an. "Die Wehrpflicht als Wehrform ist für unseren Staat und seine Bürgerinnen und Bürger sicherheits- und gesellschaftspolitisch notwendig. Die Debatte darüber sollte ernsthaft und ohne populistische Zahlenspielereien geführt werden", ist Höfers Resümee.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw), Generalsekretariat Pressestelle Zeppelinstr. 7A, 53177 Bonn Telefon: (0228) 25909-0, Telefax: (0228) 25909-77

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