Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Weiterbildungsordnung erhält neue Struktur / Wissen in der Medizin verdoppelt sich alle fünf Jahre

(Köln) - Der Deutsche Ärztetag hat das Weiterbildungsrecht der Ärzte neu strukturiert und die Bundesärztekammer beauftragt, die (Muster-)Weiterbildungsordnung weiterzuentwickeln. Die Delegierten stimmten mit großer Mehrheit den Eckpunkten für eine Novellierung zu, die von den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer vorgelegt worden waren. "Oberstes Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine optimale Patientenversorgung durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Die dynamische Entwicklung in der Medizin macht es erforderlich, die Begriffe und Definitionen im Weiterbildungsrecht klarer und eindeutiger voneinander abzugrenzen", erläuterte Dr. Hans Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer. Koch wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich das Wissen in der Medizin alle fünf Jahre verdoppele.

Bei der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) soll die Bundesärztekammer sicherstellen, dass Weiterbildungsinhalte stärker als bisher durch niedergelassene Ärzte vermittelt werden, heisst es in dem Beschluss des 103. Deutschen Ärztetages in Köln. Dafür müssten mehr niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen zur Facharztweiterbildung befugt werden. Zur Begründung führte der Ärztetag an, dass rund 90 Prozent aller Patienten in der ambulanten Versorgung behandelt würden. Die durch den niedergelassenen Arzt vermittelten Weiterbildungsinhalte trügen daher dem überwiegenden Krankheitsgeschehen Rechnung, so die Delegierten.

Bei der Fortentwicklung der MWBO befürwortet der Ärztetag die grundsätzliche Möglichkeit einer Strukturierung der Weiterbildung in geeigneten Gebieten über eine gemeinsame Basisweiterbildung. Die Weiterbildung soll weiterhin die wesentliche Teilmenge des Gebietes abbilden und die obligatorischen Kenntnisse für alle Ärzte der Fachgruppe beschreiben. Darüber hinaus können innerhalb der Gebietsgrenzen zusätzliche Kompetenzen erworben werden. Die bisher nicht führungs-fähigen Bezeichnungen "Fakultative Weiterbildung" und "Fachkunde" entfallen. Als neue Qualifikation werden so genannte Befähigungsnachweise eingeführt, die als Instrument der berufsbegleitenden Weiterbildung und zur Weiterqualifikation dienen sollen.

Die jetzt vorgenommene Weiterentwicklung der MWBO geht zurück auf Beschlüsse vergangener Ärztetage. Auf dem 100. Deutschen Ärztetag 1997 in Eisenach war die Bundesärztekammer aufgefordert worden, "eine wesentliche Vereinfachung" der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorzubereiten. 1998 auf dem 101. Deutschen Ärztetag in Köln wurde dann ein Antrag verabschiedet, der eine Überprüfung bzw. Zusammenführung von Weiterbildungsbezeichnungen forderte. Die verabschiedeten Eckpunkte für eine Novellierung der MWBO sind das Ergebnis eines intensiven Erfahrungs- und Meinungsaustausches mit den Landesärztekammern, den Medizinischen Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und den Berufsverbänden.

Der 104. Deutsche Ärztetag im Jahr 2001 in Ludwigshafen wird auf der Grundlage der jetzt gefassten Beschlüsse die erste Stufe einer Novellierung der MWBO beraten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln, Tel.: (0221) 4004-0, Fax: (0221) 4004-380

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