Pressemitteilung | Transparency International Deutschland e.V.

Wirecard-Skandal: Reform der Finanzaufsicht und besseren Hinweisgeberschutz!

(Berlin) - Als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland eine grundlegende Reform der Finanzaufsicht und ein umfassendes Gesetz zum Hinweisgeberschutz. Der Fall legt strukturelle Probleme offen: Es geht nicht nur um Reputationsschäden, sondern um vermeidbare volkswirtschaftliche Großschäden und fehlenden Rechtsschutz.

Denn: Wirecard ist kein Einzelfall. Vor dem Hintergrund vergangener Skandale überrascht es nicht, dass die Aufsichtsbehörden offenbar nicht alle zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten konsequent und zeitnah genutzt haben. So konnten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht werden. Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat die Bilanzen von Wirecard zu lange durchgewunken.

Dazu erklärt Stephan Klaus Ohme, Leiter der Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland: "Finanzaufseher, Wirtschaftsprüfer, Gläubigerbanken, Analysten, Fondsmanager und die Politik - sie alle stehen vor einem Scherbenhaufen. Das wirft viele Fragen auf: Ist Wirecard nur die Spitze des Eisbergs? Welche Risiken ergeben sich aus der zunehmenden Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf private Dienstleister? Wie kann sichergestellt werden, dass die Wirksamkeit öffentlicher Vorgaben nicht durch mächtige Interessengruppen unterlaufen wird?"

Das Beispiel Wirecard zeigt auch erhebliche Lücken bei der Geldwäscheaufsicht: Laut Recherchen der FAZ sah sich in Sachen Geldwäsche keine deutsche Aufsichtsbehörde für die Konzern-Muttergesellschaft Wirecard AG zuständig. Angesichts eines jährlichen Transaktionsvolumens in dreistelliger Milliardenhöhe ist das genauso überraschend wie erschreckend. Neben einer Reform der Finanzaufsicht muss es zukünftig Regressverpflichtungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geben, die ihre Sorgfaltspflichten verletzen und damit zu großen Schäden für Anleger und Gesellschaft führen.

Insiderinformationen wurde offenbar nicht konsequent nachgegangen

Bei der Aufdeckung von Missständen und Straftaten sind Hinweisgeber unverzichtbar - so auch im Fall Wirecard: Hinweise auf Bilanzierungsmängel sind bereits seit 2008 bekannt. Doch während erst seit einigen Monaten gegen Wirecard ermittelt wird, ist die BaFin gegen mehrere Hinweisgeber und Journalisten ganz energisch vorgegangen. Inzwischen hat sie bestätigt, bereits Ende Januar 2019 Insiderinformationen auf Unregelmäßigkeiten erhalten zu haben. Auch bei vergangenen Skandalen wie Cum-Ex gab es oft Hinweise von Hinweisgebern, die nicht aufgegriffen oder konsequent aufgeklärt wurden.

Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland, betont: "Der Fall Wirecard zeigt, dass auch das häufig gelobte Hinweisgeberverfahren der BaFin nicht ausreicht. Die Behörden müssen verpflichtet werden, Folgemaßnahmen zu ergreifen und den Hinweisgeber zeitnah über die Maßnahmen zu informieren. Dann hätte die BaFin nicht ein Jahr lang untätig bleiben dürfen. Diesen Standard fordert auch die EU-Hinweisgeber-Richtlinie, doch eine Eins-zu-eins-Umsetzung in Deutschland reicht nicht aus. Der deutsche Gesetzgeber muss ein umfassendes Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern erarbeiten, dass auch die Meldung von Verstößen gegen nationales Recht umfasst."

Quelle und Kontaktadresse:
Transparency International - Deutschland e.V. Sylvia Schwab, stellv. Geschäftsführerin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin Telefon: (030) 549898-0, Fax: (030) 549898-22

(sf)

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