Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Wirtschaft warnt vor „Rückentwicklung“ des Unternehmenssteuerrechts

(Berlin) - Die Steuerreform vom vergangenen Jahr wurde im Bewusstsein verabschiedet, dass eine Fortentwicklung in wesentlichen Bereichen des steuerrechtes notwendig ist. Der Finanzausschuss hat daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Bericht zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts vorzuliegen. Die Bundesregierung hat dem im Frühjahr entsprochen und noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vorgelegt.

Auf massives Drängen führender Wirtschaftsverbände konnten im Gesetzentwurf gegenüber ursprünglichen Überlegungen deutliche Verbesserungen erreicht werden:

- Der Gesetzentwurf sieht nun die Einführung einer Reinvestitionsrücklage in § 6b EStG vor. Im Bericht wurde diese noch abgelehnt.

- Der Gesetzentwurf beinhaltet den Wegfall der Grunderwerbsteuer bei konzerninternen Umstrukturierungen. Dies wäre eine echte Erleichterung für die Wirtschaft.

- Das Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerlich nicht zu erfassenden Dividenden nach § 3c Abs. 1 EStG soll bei Inlandsdividenden nicht angewandt werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht jedoch gerade in diesen Punkten in die entgegengesetzte Richtung. Statt „Fortentwicklung“ wäre „Rückentwicklung“ angesagt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-29

NEWS TEILEN: