Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Wollseifer: "Kosmetische Änderungen" am Mindestlohngesetz nicht ausreichend

(Berlin) - Anlässlich des am 26. April 2015 tagenden Koalitionsausschusses u.a. zu den möglichen Korrekturen im Mindestlohngesetzes, erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Das Handwerk hat eine klare Erwartung. Lediglich kosmetische Änderungen am Mindestlohngesetz reichen bei weitem nicht aus. Die Koalition sollte den Mut aufbringen, Fehler und Übermaß zu korrigieren. Damit stärkt sie die Akzeptanz des gesetzlichen Mindestlohns bei den Unternehmern.

Wir haben wiederholt auf die hohen administrativen Belastungen hingewiesen, die mit dem Mindestlohngesetz für die Betriebe einhergehen, und deren Korrektur eingefordert. Wir vertrauen hier auf die Zusage der Bundeskanzlerin, tätig werden zu wollen.

In der Praxis belasten die Betriebe vor allem die umfassenden Dokumentationspflichten zum Mindestlohn, die für kaufmännische und technische Angestellte etwa im Baugewerbe oder in der Gebäudereinigung bis zu einer Verdienstgrenze von 2.958 Euro pro Monat gelten. Hier erwarten wir eine deutliche Absenkung der Verdienstgrenze; besser noch eine Beschränkung der Aufzeichnungspflichten auf gewerbliche Arbeitnehmer.

Dringend korrekturbedürftig ist aus Sicht der Betriebe zudem die verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung im Mindestlohngesetz. Hier greift eine Kultur des Misstrauens um sich. Die kleinen Betriebe des Handwerks werden als Nachunternehmer mit Freistellungserklärungen ihrer Auftraggeber überhäuft, mit denen sich diese von der Mindestlohnhaftung freizeichnen wollen. Auch Forderungen nach Bankbürgschaften, zum Teil in 6-stelliger Höhe, lähmen die Wirtschaft und bedrohen die Existenz der Betriebe. Die Haftung des Auftraggebers muss hier dringend verschuldensabhängig ausgestaltet werden.

Die Kontrolle eines Friseursalons oder einer Bäckerfiliale ist zudem nicht vergleichbar mit der Verfolgung organisierter Kriminalität auf Baustellen. Insbesondere bei den dienstleistungsorientierten Handwerken muss bei Betriebskontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gelten, unnötige Verunsicherungen dringend zu vermeiden. Das gilt für die Betriebsinhaber gleichermaßen wie für die Arbeitnehmer und Kunden, denen oftmals nicht bekannt ist, dass Kontrollen des Zolls auch ohne Verdacht eines konkreten Mindestlohnverstoßes durchgeführt werden können. Anlassbezogene Kontrollen reichen hier vollständig aus."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sy)

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