Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Zahlungsverkehr im E-Commerce

(Bad Homburg) Unter Leitung des Vorsitzenden Detlev Koch (TCB Reisebüro GmbH, Berlin) tagte am 18. September 2001 der Ausschuss und Kontaktkreis Informationstechnologie des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) im Hause des Computerreservierungssystems (CRS) Start Amadeus. 16 Teilnehmer - darunter auch die CRS Sabre, DCS/Merlin sowie Galileo - waren nach Bad Homburg gekommen, um sich über neue Entwicklungen im elektronischen Zahlungsverkehr auszutauschen.

In Vorbereitung der Währungsumstellung im kommenden Jahr berichtete Heiko Rodaebel, Systemberater von Start Amadeus, dass sein Unternehmen mit Stichtag 1. Januar 2001 alle Daten der touristischen Vorgangsverwaltung (TV/TVZ) auf Euro umstelle und die Umsatz- und Kassenzähler auf Null setze. Das System unterstütze keine doppelte Bargeldphase, führe aber informative Umrechungen in verschiedenen Verfahren durch.

Rodaebel infomierte zudem über ein neues Kartenlesegerät, das in ei-ner entsprechenden neuen Tastatur, dem Start-Multi-Card-Board, integriert ist. Die Ausschuss-Mitglieder kritisierten vor allem die hohen Kosten für die Tastatur. "Sinnvoll wäre der Einsatz des Start-Multi-Card-Boards nur in einer 1:1-Ausstattung. Das kann sich bei diesem Preis jedoch kaum ein Unternehmen leisten", so der Ausschussvorsitzende Detlev Koch.

Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für den elektronischen Zahlungsverkehr. Im Online-Bezahlverfahren, so Marc Poenitz, Sales Manager des Finanzdienstleiters B+S Card Service GmbH, würden in erster Linie Kreditkarten verwandt. An zweiter Stelle rangiere das Last-schriftverfahren. Poenitz hob in diesem Zusammenhang die Nutzung des SET-Sicherheitsstandards hervor, der die von vielen Providern unterstützte SSL-Verschlüsselung
voraussetzt. Beim SET-Sicherheits-standard müssen sich alle am Zahlungsverkehr Beteiligten in der Regel mittels eines Zertifikats, das einer digitalen Signatur vergleichbar ist, ausweisen. Poenitz wies darauf hin, dass der SET-Standard für alle Beteiligten einen hohen Sicherheitsgrad bei finanziellen Online-Transaktionen biete und regte an, sich diesem Verfahren anzuschließen.

Annette Frohn, Referentin für Recht und Europathemen beim DRV, gab einen Überblick über das Datenschutzrecht. Sie wies darauf hin, dass nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz vom 18. Mai 2001 Reisebüros oder Reiseveranstalter beim Erheben personenbezogener Daten Kunden über ihr Widerspruchsrecht unterrichten müssen, sofern sie die Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung verwenden wollen. Kämen sie dieser Belehrungspflicht nicht nach, drohe ein Bußgeld.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10 10117 Berlin Telefon: 030/284060 Telefax: 030/2840633

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