Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

ZDH begrüßt Reform des Meister-Bafög

(Berlin) - Vor allem für Existenzgründer und Fortbildungswillige im Handwerk ist die von Bundesbildungsministerin Bulmahn und der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Wolf, am 18. Juli 2001 angekündigte Reform des Meister-Bafög eine willkommene Botschaft. Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte dazu in Berlin:

"Wir sind froh, dass die Reform nun kommt, auch wenn sie spät kommt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung kann sich wirklich sehen lassen und nimmt zahlreiche Verbesserungsvorschläge des Handwerks auf. Das gilt vor allem für die Existenzgründungskomponente. Junge Handwerker und Handwerkerinnen, die sich im Anschluss an die Meisterfortbildung selbständig machen wollen, können ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nun mit einem Darlehenserlass von 75 Prozent rechnen. Das Darlehen wird darüber hinaus bis zu sechs Jahre zins- und tilgungsfrei gestellt und von den geförderten Lehrgangskosten sollen 35 Prozent bezuschusst werden. Dies ist eine deutliche Verbesserung.

Für den nächsten Reformschritt wünsche ich mir allerdings eine noch stärkere Förderung der Lehrgangskosten. Berufliche Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen sollten mindestens zu 50 Prozent staatlich bezuschusst werden. Dies wäre ein deutliches Signal für die Gleichstellung von allgemeiner und beruflicher Bildung.

Junge Handwerker und Handwerkerinnen, die ihren beruflichen Aufstieg oder den Weg in die Selbständigkeit planen, sollten jetzt nicht zögern, ihr Vorhaben so bald wie möglich in die Tat umzusetzen. Qualifizierte Fachkräfte werden wird im Handwerk dringend benötigt und haben hervorragende Zukunftschancen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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