Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Zeitschriftenverleger bekennen sich uneingeschränkt zur IVW-Auflagenkontrolle

(Berlin) - Angesichts der aktuellen Diskussion über die IVW verabschiedete die Delegiertenversammlung des VDZ am 13. November folgende Erklärung:

1. Geprüfte Auflagenzahlen sind eine unerlässliche Grundlage für die Planung und Abrechnung von Werbekampagnen für Agenturen und Werbungtreibenden in Zeitschriften. Sie sind auch erforderlich, um im Wettbewerb der Verlage untereinander einen verlässlichen Ordnungsrahmenfür Auflagendaten und Auflagenbewertungen zu gewährleisten.

2. Die Zeitschriftenverleger bekennen sich uneingeschränkt zu den Regeln der IVW-Auflagenkontrolle. Seit Jahrzehnten steht die IVW für Auflagenklarheit und Auflagenwahrheit. Sie ist ein Garant für die unabdingbare Transparenz im deutschen Medien- und Werbemarkt. Die IVW ist eine der effizientesten Auflagenkontrollorgane weltweit.

3. Die von der IVW durchgeführten Auflagenkorrekturen bei Titeln der Motor-Presse Stuttgart, haben die Funktionsfähigkeit des IVW-Systems grundsätzlich bestätigt. Der VDZ befürwortet ausdrücklich, dass die IVW ihre Kontroll- und Prüfmöglichkeiten weiter intensiv und in vollem Umfang ausübt. Der VDZ erkennt zudem an, dass die Motor-Presse ihrerseits bereits personelle und organisatorische Konsequenzen aus den von der IVW festgestellten Auflagenfehlern gezogen hat.

4. Die im Markt entstandenen aktuellen Irritationen und Unsicherheiten sind darüber hinaus Anlass zur Überprüfung des bestehenden Richtlinienwerkes, um die Funktionsfähigkeit des IVW-Kontrollsystems auch in Zukunft zu sichern. Diese Diskussion muss insbesondere in den zuständigen IVW-Gremien gemeinsam mit den Marktpartnern durchgeführt werden. Der VDZ hat vor diesem Hintergrund seine IVW-Expertenkommission beauftragt, sich ebenfalls mit der konsequenten Weiterentwicklung der IVW-Richtlinien auseinander zu setzen und Empfehlungen für den Vertrieb von Zeitschriften zu erarbeiten.

5. Sollte sich aufgrund dieser Überprüfungen ein Ergänzungsbedarf bei den IVW-Richtlinien ergeben, treten die Zeitschriftenverleger dafür ein, die erforderlichen Regelanpassungen in den IVW-Gremien zu verabschieden. Ziel ist es, die Regeln der IVW auch zukünftig kontinuierlich den Bedürfnissen des Marktes und der Marktpartner nach Transparenz und Zuverlässigkeit auszurichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr.15 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0 Telefax: 030/726298-103

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