Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Schieflage bei künftigen Reformschritten vermeiden

(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abschmelzung der Beamtenpensionen als eine Aufforderung an die Regierung, bei künftigen Reformschritten jede Schieflage zu Lasten der Versorgungsempfänger zu vermeiden. „Ansonsten läuft der Gesetzgeber Gefahr, den Boden der Verfassung unter den Füßen zu verlieren“, sagte dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen am 27. September 2005 in Berlin. Die Karlsruher Richter hatten am selben Tag geurteilt, dass die Absenkung der Pensionen auf 71,75 Prozent durch das Versorgungsreformgesetz von 2001 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Die damit verbundenen Einschnitte sind natürlich für viele betroffene Versorgungsempfänger schmerzlich.“

Andererseits betonte Heesen: „Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Tatsache anerkannt, dass die Versorgungsempfänger gegenüber Rentenempfängern stärker zur Kasse gebeten worden sind. Damit trägt das Gericht unserer Kritik Rechnung, dass eine wirkungsgleiche Übertragung von Reformen in der Rente auf die Beamtenversorgung nicht dadurch hergestellt wird, dass prozentual gleiche Abschmelzungswerte in den Systemen vorgenommen werden können, weil die Systeme in der Substanz unterschiedlich sind.“

Insgesamt verstehe und werte der dbb dieses Urteil deshalb als eine vernünftige Ausgangsposition für die Beratung mit der neuen Bundesregierung über die Ausgestaltung des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes sowie über weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit den aller fünf Jahren von der Bundesregierung vorgelegten Versorgungsberichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: 030/40815400, Telefax: 030/40814399

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