Zur Föderalismusreform: Notariat bleibt in Bundeshand / Strafvollzug geht
(Berlin) - Die Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD haben heute letzte Änderungsanträge zur Föderalismusreform vorgelegt, nach denen die Gesetzgebungszuständigkeit für das Notariat beim Bund verbleiben soll. Die Zuständigkeit für den Strafvollzug soll allerdings entgegen der Forderung der Anwaltschaft auf die Länder übergehen. Der Deutschen Anwaltverein (DAV) ist erleichtert, dass im Teil Justiz der Bundesstaatsreform zumindest teilweise die Vernunft gesiegt hat.
Die Übertragung der Zuständigkeiten für das Notariat auf die Länder hätte einen Rückfall in die Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts bedeutet, sagte sichtlich erleichtert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Durch diese Entscheidung werde das Notariat auch im weiter zusammenwachsenden Europa gestärkt.
Erschreckend sei jedoch, dass die Mahnung aller juristischen Fachverbände, den Strafvollzug nicht auf die Länder zu übertragen, einfach übergangen wurde. In der öffentlichen Debatte deutet sich bereits ein Wettlauf um die menschenunwürdigsten Haftbedingungen an. Die Anwälte werden ihre Rolle als Wahrer der Menschenrechte aber auch gegenüber den Ländern einnehmen, betonte Kilger. Wichtig sei, dass die Länder die Chancen der Reform nutzen und gegenseitig von positiven Erfahrungen z. B. bei der Resozialisierung lernen. Die Föderalismusreform darf jedenfalls nicht als neue Möglichkeit für bloße Sparmaßnahmen umgedeutet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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