Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Zuviel Zufriedenheit auf Seiten der DPAG

(Hamburg) - Man kann wirklich nur noch schmunzeln, wenn die DPAG verkündet: „ Damit wird der Prozesshanselei von UPS eine klare Absage erteilt. Fairer Wettbewerb sollte sich in erster Linie auf Marktaktivitäten beschränken.„ Dieses Zitat stammt aus der Presseerklärung der DPAG vom 18. September anlässlich der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung durch das Bonner Landgericht. UPS wollte erwirken, dass die DPAG zukünftig nur noch die von der Regtp ermittelten Brieflaufzeiten aus Versendersicht verwendet.

Der BdKEP fordert die Presse auf, in diesem Fall mehr aus Versendersicht zu berichten und in Zukunft die von der Regtp veröffentlichten Zahlen zu verwenden: Nur 86% der Briefe kommen am nächsten Tag an. Die Selbstzufriedenheit der DPAG kommentierte der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer, mit den Worten: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, denn eine „Prozesshanselei„ trifft im besonderen Maße auf die DPAG zu, die alle Briefdienste – z. Zt. über 700 – in Verwaltungsgerichtsprozesse und Zivilklagen verwickelt.„

Die Entscheidung der Beschlusskammer 5 der Regtp im Fall UPS zu Teilleistungen wird auch nach Ansicht des BdKEP von nur geringer Auswirkung sein. So kommentierte jedenfalls die DPAG die Entscheidung in ihrer Pressemitteilung.

Entschieden wurde, dass UPS für 23% Ermäßigung auf das übliche Porto Briefe in den Briefeingangszentren einliefern kann, um sie von der DPAG austragen zu lassen. Dieses gilt für Briefe ab 200 Gramm und betrifft damit einen nur sehr kleinen Marktanteil des Briefversandes. Dafür müssen die Briefe über das UPS-Netz erst ins jeweilige Briefzentrum im Zustellgebiet befördert werden.

D-Lizenznehmer können diese Grundsatzentscheidung nicht für sich nutzen, weil sie die DPAG für Teilleistungen nicht beauftragen können, denn die DPAG erbringt keine höherwertigen Briefdienstleistungen. Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb hat diese Entscheidung, falls Versender die Entscheidung der Regtp aufgreifen, ihre regionalen Briefe selbst sortieren, frankieren und zu ihrem örtlichen Briefabgangszentrum befördern, das in diesem Fall auch Briefeingangszentrum ist. D-Lizenznehmern ginge Auftragsvolumen verloren. UPS hat sich und der jungen Briefdienstbranche eher einen Bärendienst erwiesen, es sei denn, UPS erstritte einen höheren Rabatt. Es bliebe jedoch immer ein zweischneidiges Schwert, da jedem Versender der gleiche Rabatt zusteht.

Der BdKEP betont, dass vorliegende Entscheidung erst mit Auslaufen der Exklusivlizenz an Bedeutung gewinnt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Paket-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23, 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374 Telefax: 040/4301490

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