Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Zuwanderungsgesetz jetzt! Integrationsoffensive starten, Asylverfahren beschleunigen

(Berlin/ Nürnberg) - Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode ein Zuwanderungsgesetz verabschieden. Ohne gesetzliche Regelung gibt es keine ausreichende Steuerungsmöglichkeit. "Wir müssen anfangen, uns den demografischen Herausforderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zu stellen", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, der zugleich auch Mitglied der Zuwanderungskommission des Bundes ist, am 07. November in Nürnberg.

Aus demografischen Gründen ist Zuwanderung in Deutschland unverzichtbar. Ohne Zuwanderung wird die Zahl der Deutschen im Jahre 2050 auf 59 Millionen Menschen schrumpfen. Hinzu kommt, dass die deutsche Bevölkerung rapide altert. Die Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme werden gravierend sein. Jetzt müssen die Weichen neu gestellt werden. Dazu gehört auch eine neue Familienpolitik.

Notwendig ist eine Integrationsoffensive für die in Deutschland lebenden Ausländern und für diejenigen, die neu zu uns kommen. Zur Zeit haben wir erhebliche Integrationsdefizite. Die Arbeitslosigkeit unter Ausländern ist mit knapp 20 % doppelt so hoch wie unter der deutschen Bevölkerung. 17 % aller jungen Ausländerinnen und Ausländer verlassen die Schule ohne Abschluss. Die Sozialhilfequote bei Ausländer liegt bei rund 9 % und damit dreimal so hoch wie bei den Deutschen.

Dies macht deutlich, wo wir ansetzen müssen. Die deutsche Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel für die Integration. Dabei muss der Grundsatz gelten, Fördern und Fordern. Das heißt, wir müssen eine langfristige sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Orientierung anbieten und die Ausländer müssen daran aktiv mitwirken.

Wenn wir eine wirkliche effektive Integration wollen, wird es mit einem Mehraufwand von mehreren Hundertmillionen Mark nicht getan sein, wir werden mittelfristig zusätzlich Milliarden Beträge investieren müssen. Diese Kosten müssen Bund und Länder tragen, da die Kommunen zusätzliche Lasten nicht mehr übernehmen können. Im übrigen muss sich auch die Wirtschaft, die nach erweiterter Zuwanderung verlangt, an den Integrationskosten beteiligen.

Ein Blick in die Niederlande zeigt, dass allein für die Integration von Ausländern (ohne Leistungen der Sozialhilfe) in den ersten zwei Jahren ein Betrag von DM 1000 pro Monat je Ausländer ausgegeben wird. Bei jährlich 220.000 Kursplätzen für Integrationskurse ergäbe sich insgesamt ein Mehrbetrag von 1, 5 Milliarden Mark.

Zuwanderung setzt zugleich Akzeptanz in der Bevölkerung voraus. Dazu gehört eine massive Öffentlichkeitsarbeit und eine wirksame Bekämpfung illegaler Zuwanderungen.

"Der DStGB fordert die Bundesregierung auf, die im Entwurf des Bundesinnenministeriums enthalten Ansätze zur Straffung des Asylverfahrens in den Kabinettsentwurf zu übernehmen und umzusetzen", sagte Landsberg.

Mit Nachdruck wendet sich der DStGB auch gegen die detaillierten Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission für die Aufnahme von Asylbewerbern und für das Asylverfahren. Mit den jetzigen Vorschlägen wird eine stärkere Verteilung der Lasten durch die Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Europa nicht erreicht. Auch beim Recht auf Familienzusammenführung ist Klarheit notwendig. Der EU-Richtlinienvorschlag fasst den Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörigen zu weit und verzichtet auf einen eigenen Integrationsbeitrag des Zuziehenden. "Hier unterstützen wir die Position des Bundesinnenministers, der sich in Brüssel um Verbesserungen im deutschen Interesse bemüht", sagte Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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