Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Zuwanderungsgesetz jetzt verabschieden / Asylverfahren beschleunigen

(Berlin) - "Der Deutsche Städte- und Gemeinde fordert die Verabschiedung eines Zuwanderungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage zur Steuerung und Begrenzung des Zuzuges", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, am 3. Januar 2002 in Berlin. Punktuelle Green-Card-Entscheidungen sind keine Lösung. aDeutschland ist längst faktisch ein Einwanderungsland. Bereits heute haben wir Wanderungsbewegungen in Deutschland von ca. 1 Mio. Personen im Jahr an Zu- und Abwanderung. Der Zuwanderungsüberschuss betrug in den vergangenen Jahren durchschnittlich 200.000 Personen.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft – ohne Gegensteuerung werden 2050 hundert Menschen im Erwerbsalter 80 Personen im Rentenalten gegenüberstehen – müssen wir - so Landsberg - uns darauf vorbereiten, für freie qualifizierte Arbeitsplätze Zuwanderer zu gewinnen. Andererseits müssen wir den Zuzug, der vorrangig auf unser Sozialsystem gerichtet ist, begrenzen.

Der zur Zeit vorliegende Gesetzentwurf mit einer faktischen Ausweitung des Asylrechts, zusätzlichen Belastungen für die kommunalen Sozialhilfeträger und ohne konkrete Aussage zur Übernahme der In-tegrationskosten entspricht dieser Zielsetzung noch nicht.

Der DStGB fordert eine massive Integrationsoffensive für die in Deutschland lebenden und die zuziehenden Ausländer. Bildung – so Landsberg – ist der zentrale Angelpunkt der Integration. Zurzeit haben wir erhebliche Integrationsdefizite:

Die Arbeitslosigkeit unter Ausländern ist mit knapp 20 % doppelt so hoch wie die unter der deutschen Bevölkerung. 17 % aller jungen Ausländerinnen und Ausländer verlassen die allgemeine Schule ohne Abschluss. Auch die jüngst veröffentlichte Pisa-Studie zeigt erhebli-che Defizite bei der schulischen Bildung der in Deutschland lebenden Ausländer. 33 % aller Ausländerinnen und Ausländer erzielen in Deutschland keinen Berufsabschluss, während es unter den Deutschen nur 8 % sind. Hier müssen wir entschieden entgegensteuern. Wir brauchen eine echte Bildungsoffensive.

Die notwendigen Kosten müssen Bund und Länder übernehmen. Wenn wir eine wirkliche effektive Integration wollen, wird es nach Auffassung des DStGB nicht mit einem Mehraufwand von mehreren 50 Mio. € getan sein, es werden mittelfristig zusätzliche Milliardenbeträge investiert werden müssen. Von den Bundesländern werden jährlich etwa 1,7 Milliarden € aufgewandt. Zusammen mit den Anstrengungen des Bundes sind es ca. 2,3 Milliarden €. Wenn man davon ausgeht, dass pro Jahr etwa 220.000 Kursplätze für Integrationskurse benötigt werden, so ist ein Mehrbetrag von mindestens 0,8 Milliarden € pro Jahr von Bund und Ländern aufzubringen. Dabei – so Landsberg – muss das Prinzip gelten “Fördern und Fordern” Von den Ausländern selbst kann ein aktives Mitwirken und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch eine finanzielle Beteiligung erwartet werden.

Soweit die Wirtschaft nach dauerhafter Zuwanderung bestimmter Gruppen verlangt, muss auch sie an der finanziellen Sicherstellung notwendiger Integrationsmaßnahmen beteiligt sein.

Die neue Zuwanderungs- und Integrationspolitik muss mit massiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, um die notwendige Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung zu erreichen. Dazu gehört auch eine wirksame Bekämpfung illegaler Zuwanderung. Das Asylverfahren muss gestraffter und beschleunigt werden, eine faktische Ausweitung des Asylrechts darf es nicht geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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