AUSGABE - Verbändereport 4 / 2020

Krisenfahrplan für Veranstaltungen

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Schwerpunkt
Veranstaltungsmanagement: Das müssen Sie jetzt beachten!
Schwerpunkt
Verbandsarbeit im Krisenfall
Verband & Steuern
Senkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020
Verband & Tagung
Sicher tagen in Corona-Zeiten

Das lesen Sie in dieser Ausgabe:


Zurück aus dem Lockdown

Verschobene Sitzungen, abgesagte Kongresse, Mitglieder auf Distanz – Corona ­verändert im Veranstaltungsmanagement der Verbände alles! Vor allem die Etablierung digitaler und hybrider Formate hat enorm Fahrt aufgenommen. Nach dem Lockdown waren alle Verbände gezwungen, sich mit ihrer digitalen Realität ausei­nanderzusetzen. Und ganz sicher wird dieser Trend anhalten.

Aber schon nach den ersten Digitalkongressen, Online-Meetings und virtuellen Mitgliederversammlungen ist klar, dass persönlicher Austausch und effektives Netzwerken rein digital nicht möglich sind. Es fehlt das Gespür für die allgemeine Stimmung. Mal ganz abgesehen davon, dass der Ausfall ihrer Veranstaltungen für viele Verbände große finanzielle Herausforderungen mit sich bringt.

Auch weil das Miteinander und die transparente Kommunikation wichtige Markenzeichen guter Verbandsarbeit sind, wird der 17. Deutsche Verbändekongress am 1. und 2. September 2020 in Berlin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Natürlich unter veränderten Vorzeichen sowie mit klaren Sicherheits- und Hygieneauflagen vor Ort. Das detaillierte Programm finden Sie ab sofort unter www.verbaendekongress.de. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Wir haben außerdem verschiedene Verbände befragt, wie Corona ihre Arbeit in den ersten Monaten beeinflusste. Die Beispiele zeigen den neuen Alltag, aber auch sehr kreative Antworten auf den Ausnahmezustand. Lesen Sie mehr ab Seite 18.
Was Sie als Veranstalter im Hinblick auf Stornofristen, Haftung und Hygieneregeln sonst noch beachten müssen, haben wir ab Seite 38 zusammengefasst. Dazu zählt ganz sicher auch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, das die Maßgaben zu virtuellen Mitgliederversammlungen regelt. Alle Details finden Sie ab Seite 32.

Viel Spaß beim Lesen & bleiben Sie ­gesund!

Ihre Redaktion

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