Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeber begrüßen Urteil des Europäischen Gerichtshofs / EU-Kommission wird gegenüber Finanzministerrat gestärkt

(Berlin) - Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt das heutige (13. Juli) Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit Defizitsündern des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Für Deutschland bedeutet dies, die Sparanstrengungen weiter zu intensivieren. Die dringend notwendigen Strukturreformen dürfen nicht länger aufgeschoben werden. Denn das jetzige Urteil verpflichtet die Bundesregierung nach den Verstößen 2002 und 2003, in diesem Jahr die Defizitgrenze von drei Prozent einzuhalten, um ein Strafverfahren abzuwenden, erklärte die BDA.

Dieses Urteil bringt zudem ein Mehr an Rechtssicherheit im Umgang mit Defizitsündern und stärkt den ursprünglichen Geist des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Die Diskussion über die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes darf angesichts des heutigen Urteils nicht zu seiner Aufweichung führen, erklärte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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