Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

BDU-Umfrage: Partnerschaftsgesellschaften sind für Unternehmensberater bislang nur wenig attraktiv

(Bonn) - Knapp zehn Jahre nachdem die Unternehmensform der Partnerschaftsgesellschaft für Angehörige der Freien Berufe geschaffen wurde, zieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. für die eigene Branche eine eher durchwachsene Bilanz. Von rund 220 vom BDU befragten Unternehmensberatern, die theoretisch als beratende Betriebs- oder Volkswirte beziehungsweise als Ingenieure eine Partnerschaft eingehen können, liegt der Anteil der Partnerschaftsgesellschaften bei lediglich acht Prozent. Für die Zukunft schließen 50 Prozent der Berater nicht aus, die Rechtsform der Partnerschaft zu wählen.

44 Prozent sind nach steuerlichen Maßstäben gewerblich organisiert, entweder in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 41 Prozent oder als Aktiengesellschaft (AG) mit drei Prozent. Rund die Hälfte ist hingegen in den traditionellen Formen der Freien Berufe organisiert: 37 Prozent als klassischer Einzel-Freiberufler, fünf Prozent in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und eben acht Prozent als Mitglied einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Dass die Unternehmensberater von der Gründung oder dem Eintritt in eine unternehmensberatende Partnerschaft überwiegend absehen, hat laut BDU-Umfrage im Wesentlichen drei Gründe: Mit 25 Prozent ist der mangelnde Bekanntheitsgrad dieser Unternehmensform aus Sicht der Befragten der häufigste Ablehnungsgrund. 24 Prozent sehen in der weiterhin bestehenden persönlichen Haftung eine Negativ-Ursache und 23 Prozent halten die Entscheidungsfindung bei einer größeren Zahl von Gesellschaftern für schwierig. Für weniger relevant erachten 17 Prozent die Bedingung bei Partnerschaftsgesellschaften, dass Nachfolger oder neu hinzutretende Gesellschafter den jeweiligen Beruf aktiv ausüben müssen. Auch zu hohe Registerkosten (drei Prozent) oder mangelnde Möglichkeit zur Pensionsrückstellung (sieben Prozent) spielen keine große Rolle bei den Überlegungen (Mehrfachnennungen möglich).

"Hier gilt es, stärker als bisher, dass die verantwortlichen Wirtschaftsverbände, Kammern und Behörden die Vorteile von Partnerschaftsgesellschaften wie etwa der Gewerbesteuerfreiheit betonen und Lösungsmöglichkeiten bei bestehenden Bedenken aufzeigen", so BDU-Präsident Rémi Redley. So könnten beispielsweise Haftungsfragen durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entschärft werden. Redley in diesem
Zusammenhang: "Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass dies zur generellen Pflicht wird, wie es schon bei einigen BDU-Fachverbänden üblich ist."

Daneben sei es aber wichtig, berufsrechtliche Zusammenschlussverbote, etwa mit Anwälten oder Steuerberatern, zu streichen. Zur Zeit sei eine Partnerschaft eines beratenden Volkswirtes mit einem Rechtsanwalt wegen dessen anwaltlichem Berufsrecht nicht möglich, "was angesichts des hohen Bedürfnisses an fachübergreifender Beratung aus einer Hand schlichtweg Unsinn ist", so der BDU-Präsident. Redley, der zugleich den europäischen Beraterdachverband FEACO führt, setzt hier aber Hoffnungen auf Brüssel: "Ich bin mir sicher, dass mit der Europäisierung des Gesellschaftsrechts auch alte Zöpfe bald abgeschnitten werden", da Deutschland sonst im internationalen Wettbewerb zu unattraktiv werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0, Telefax: 0228/9161-26

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