Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

DAK Krankenkasse: Proteste zeigen Wirkung, Patienten erhalten Leistungen ohne Fragebogen / DAK genehmigt wieder ärztlich verordnete Behandlungspflege

(Berlin) - Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte in den vergangenen Wochen von sich reden gemacht und erhebliche Verunsicherung - nicht nur bei den in der Regel schwerstkranken Patienten und deren Angehörigen - ausgelöst. Mittels eines dubiosen Fragebogens wurden die ärztlichen Ver- und Anordnungen angezweifelt, die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert. "Dieser unsägliche Versuch, trotz ärztlicher Anweisung und Prüfung Druck auf Schwerstkranke und Pflegebedürftige und deren Angehörige auszuüben, ist glücklicherweise gestoppt. Unser aller Protest hat die DAK endlich zur Vernunft gebracht." So kommentiert der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bernd Tews die Ankündigung der Krankenkasse DAK-Gesundheit, diesen Fragebogen für deren Versicherte nicht mehr einzusetzen.

Die DAK-Gesundheit verweigert derzeit im Bereich der häuslichen Krankenpflege den Patienten regelmäßig die vom Arzt verordneten Leistungen. Insbesondere schwerstkranke, pflegebedürftige und sterbende Menschen sind auf häusliche Krankenpflege, im Rahmen der ärztlichen Behandlung, angewiesen. Der behandelnde Arzt stellt beispielsweise fest, dass täglich ein Verband gewechselt oder eine Spritze verabreicht werden muss, wenn der Patient und auch niemand in dessen Haushalt dazu in der Lage ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, verordnet der Arzt zu Lasten der Krankenkasse die Leistungen.

Die DAK-Gesundheit stellt diese Verordnungen regelhaft in Frage und kürzt den Leistungszeitraum oder verweigert die Übernahme der Hilfe. Bundesweit wurden Fragebögen an Versicherte versandt, die - ungeachtet der medizinischen Feststellung und der Anweisung des Arztes - überprüfen sollen, was der Arzt festgestellt hat. Suggeriert wird, dass der datenschutzrechtlich bedenkliche Fragebogen ausgefüllt werden muss, um die ärztlich verordneten Leistungen zu erhalten und dass Verwandte oder Haushaltsangehörige diese Leistungen vorrangig übernehmen müssen. Weiterhin wird im Fragebogen so getan, als ob jemand, der Geldleistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, keinen Anspruch auf Krankenpflegeleistungen hätte. Dies entbehrt jedoch einer gesetzlichen Grundlage und löst nicht nur bei den Betroffenen viel Unsicherheit und Unverständnis aus.

"Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hatte auf die Praxis der DAK-Gesundheit und die Schreiben der Patienten und Angehörigen deshalb frühzeitig reagiert und die Kasse selbst, die Datenschutzbeauftragte, den Patientenbeauftragten und das Bundesversicherungsamt eingeschaltet" ,so Tews weiter. Das hat ganz offensichtlich Wirkung gezeigt.

Auch der bpa-Geschäftsführer hofft, dass der Fragebogen der DAK-Gesundheit eine einmalige Aktion bleiben wird. "Pflegende Angehörige agieren meist schon am Rande ihrer eigenen Belastbarkeit. Sie und die Schwerstpflegebedürftigen und Kranken gehören gestärkt und nicht zusätzlich belastet", so Tews abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(sy)

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