Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Endlich Bewegung in Sachen Künstlersozialversicherung / Deutscher Kulturrat begrüßt geplante Maßnahmen teilweise

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Arbeitsministerium in den nächsten Tagen einen "Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes" vorlegen wird. Der Gesetzentwurf soll am 30. April ins Kabinett eingebracht werden. Bestenfalls könnte der Deutsche Bundestag das neue Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.

Durch das Gesetz soll die überfällige regelmäßige Prüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung gewährleistet werden. Weiterhin sieht das Gesetz dem Vernehmen nach die Einführung einer Bagatellgrenze vor. Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten von bis zu 450 Euro im Jahr wären demnach künstlersozialabgabefrei. Die Bagatellgrenze soll für die im Künstlersozialversicherungsgesetz als Eigenwerber bezeichneten Unternehmen sowie für die in der sogenannten Generalklausel zusammengefassten Unternehmen gelten. Unternehmen der Kulturwirtschaft wären davon ausgenommen. Da alle abgabepflichtigen Unternehmen 30 Prozent der Kosten der Künstlersozialversicherung aufbringen müssen, führt diese Entlastung automatisch zu Mehrbelastungen der kulturwirtschaftlichen Unternehmen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, nachdem sie die Wichtigkeit der Künstlersozialversicherung seit Amtsantritt immer wieder hervorgehoben hat, ihren Überlegungen nun Taten folgen lässt. Eine gesetzliche Regelung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes ist längst überfällig. Dass der Gesetzentwurf bereits am 30. April das Kabinett passieren könnte, stimmt zukunftsfroh. Ein Pferdefuß des Entwurfes liegt aber in der Einführung einer Bagatellgrenze. Kulturwirtschaftliche Unternehmen wie Galerien oder Verlage und Kultureinrichtungen wie Theater müssten diese Wohltat der Regierung ausbaden. Abgabegerechtigkeit sieht anders aus! Die Einführung der Bagatellgrenze darf nicht auf dem Rücken der Kulturwirtschaft und der Kultureinrichtungen ausgetragen werden. Meiner Meinung nach ist die Einführung einer Bagatellgrenze zwingend gebunden an die Erhöhung des Bundeszuschusses."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Stefanie Ernst, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 63, 10117 Berlin Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11

(cl)

NEWS TEILEN: